Hotellerie: „Bettensteuer“ gescheitert

Die in verschiedenen Städten eingeführte sog. "Bettensteuer" ist nach einem Gerichtsurteil in weiten Teilen unwirksam. Der Branchenverband DEHOGA fordert Oberbürgermeister Peter Jung in einem Offenen Brief auf, ähnliche Bestrebungen in Wuppertal zu stoppen. Lesen Sie hier den Text im Wortlaut.

An
Herrn Oberbürgermeister Peter Jung,
Herrn Kämmerer Dr. Johannes Slawig,
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Wuppertal,
Die Hotellerie in Wuppertal,
Die Industrie- und Handelskammer Wuppertal-
Solingen-Remscheid sowie
Die Vertreter von Rundfunk und Presse in Wuppertal.

Infrastrukturförderabgabe Wuppertal
DEHOGA fordert sofortige Aufhebung der Satzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung, sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Erleichterung hat die Wuppertaler Hotellerie die gestrigen Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kulturförderabgabe zur Kenntnis genommen. Wir sind sehr glücklich, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat über steuerpolitische Willkür obsiegt hat.

Mit seinen gestrigen Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (9 CN 1.11 und 2.11 – Urteile vom 11. Juli 2012) die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur Erhebung einer Kulturförderabgabe, umgangssprachlich „Bettensteuer“ genannt, für unwirksam erklärt. Für beruflich veranlasste Übernachtungen darf nach dem Urteil ausdrücklich keine kommunale „Kulturförderabgabe“, „Infrastrukturförderabgabe“ oder anders betitelte Bettensteuer erhoben werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Die durch das Bundesverwaltungsgericht überprüften Satzungen sind gleichwohl nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar sind.

Diese Urteile entfalten zwar keine unmittelbare Wirkung gegenüber der Wuppertaler Satzung, haben aber präjudizierende Wirkung. Die Satzung der Stadt Wuppertal ist nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts daher in ebenfalls vollem Umfang als rechtswidrig zu bezeichnen.

Es fehlt auch in der Wuppertaler Satzung jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben der Gäste durch die Stadt Wuppertal kontrolliert werden sollen bzw. überhaupt können. Das führt zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.

Die durch die Stadt angedachten Einnahmen in Höhe von 1,35 Mio. Euro werden nach den Urteilen ebenfalls nicht zu erlösen sein.

Die Hotellerie in Wuppertal wird zum ganz überwiegenden Teil durch die Gruppe der Geschäftsreisenden in Anspruch genommen. Der Anteil von geschäftlich veranlassten Übernachtungen macht am Standort Wuppertal ca. 90 Prozent der Gesamtübernachtungen aus.

Von den ursprünglich durch die Stadt Wuppertal geplanten Einnahmen in Höhe von 1,35 Mio. EUR könnten nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt nur noch rund 135.000 EUR erzielt werden. Dem gegenüber steht ein erheblicher finanzieller und auch personeller Aufwand bei der Stadt für die nach Bundesverwaltungsgericht ebenfalls festgesetzte Definitions- und Kontrollpflicht für die Stadt bei den Angaben der Gäste hinsichtlich ihres Übernachtungszwecks.

Das weitere Festhalten an der „Infrastrukturförderabgabe“ würde letztlich die Privatreisenden treffen, da die Hotellerie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen wäre, diese Belastungen in Form höherer Preise an die Gäste weiter zu geben. Die Hotellerie trägt durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen.

Es wird bezweifelt, ob bei dieser Konstellation überhaupt eine Kostendeckung durch die Stadt erreicht werden kann; der durch die Stadt Wuppertal zu betreibende Aufwand bei Weiterverfolgung dieser Steuer nur für Privattouristen stünde in keinem Verhältnis zu den zu erzielenden Einnahmen. Es würde nur ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen.

Der DEHOGA fordert die Stadt Wuppertal auf, die „Satzung zur Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe in der Stadt Wuppertal“ vom 07.05.2012 unverzüglich aufzuheben.

Um weitere Standortnachteile für die Wuppertaler Hotellerie zu vermeiden, erscheint eine zeitnahe und öffentliche Abkehr vom Vorhaben „Bettensteuer“ durch die politisch Verantwortlichen der Stadt angebracht.

Für Rückfragen oder ein weiterführendes Gespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit gastfreundlichen Grüßen

Hans-Joachim Oettmeier
Vorsitzender der Kreisgruppe Wuppertal
im DEHOGA Nordrhein e.V.

Christian Jäger
Geschäftsführer GB III
DEHOGA Nordrhein e.V.

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Archivfoto: Georg Sander

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