Ampel Karlsplatz: Amtshilfe zur Verkehrsbehinderung und -gefährdung

Sechs statt zwei Sekunden Gelb-Rot-Phase und eine Sekunde Räumphase für Linienbusse

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Foto: Die Ampel schaltet auf Gelb bei (1). Auch mehr als vier Sekunden später fährt Herr B. Fahrer trotzdem in die Kreuzung (2) und behindert dabei Fußgänger (3) und den Verkehr auf der Karlstraße (4). Als Autofahrer hätte B. einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. Unter normalen Umständen bringt das zwei Flenspunkte, einen Monat Führerscheinentzug und eine Geldbuße von 200 Euro. Eine Behörde kann so einen Murks nur unter Ignoranz sämtlicher Regeln und der Sicherheit im Verkehr anordnen.

Die WZ widmet sich in einem Artikel der kurzen Fußgänger-Grünphase der Ampel am Karlsplatz (Friedrichstraße, Ausfahrt zur Karlstraße): 9 Sekunden. Dem folgt noch einen halbwegs angemessene Räumphase, um vor Start des Verkehrs auf der Karlstraße „die Kurve zu kratzen“.

Die Vorgaben dazu finden sich in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), die die Berechnungsmethoden vorschreibt und bei der Ausfahrt von der Friedrichstraße in die Karlstraße bei der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine Gelb-Rot-Phase von zwei Sekunden vorschreibt. Die Räumphase sollte nach Aufleuchten von Rot dann zwischen acht und zehn Sekunden betragen, bis ein Bus „die Kurve gekratzt“ und die Kreuzung geräumt hat.

Bild 2: Zwischen Gelb- (1) und Rotschaltung (2) liegen sechs Sekunden. Nach nur einer Sekunde „Räumphase“ (3, großes Foto) haben querende Fußgänger bereits Grün.

Während Amt 104 der WZ für die Fußgänger die Schaltphasen nach RiLSA erläutert, gelten für die Linienbusse plötzlich wieder Landrecht (Bild 2): Die Räumphase wird auf sechs(!) Sekunden verlängert, während die Räumphase auf eine zarte Sekunde reduziert wird – in der ein Bus sich entweder in Luft auflöst (weniger wahrscheinlich), oder den Verkehr behindert oder gar gefährdet (eher wahrscheinlich).

Denn der Fußgänger-Querverkehr bekommt nur nach einer Sekunde Bus-Rot Grün signalisiert. Diese Art der angeordneten Verkehrsgefährdung hat offenbar Prinzip in Landrecht-Wuppertal, denn wir kennen diese Schaltung bereits von der die Ampel am Brausenwerth (Bundesallee/Döppersberg) und – in inzwischen leicht entschärfter Version – auch am Gummibahnhof.

Hier wird ganz bewußt die Behinderung und Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer inkaufgenommen: Ein gelbes Wechsellichtzeichen heißt nach Straßenverkehrs-Ordnung: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“, also: nach Möglichkeit anhalten. Nach Wuppertaler Landrecht ordnet das Langzeitgelb an: „Komm schon, du schaffst das noch!“

Nur leider ist dann irgendwann auch mal „Rot“ und trotz Fußgängergrün liegt dann irgendwann ein Mensch unterm Bus. Bis dahin müssen Fußgänger leider Dauerrücksicht auf den Busverkehr nehmen, der trotz Fußgängergrün noch die Furt blockiert.

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    An der Furt über die Karlstraße ist seit der WSW-Baustelle die halbe Furtmarkierung weggepfuscht. Die Karawane zog weiter, der Zustand bleibt so trotz Mängelmeldung.

    Die ganze Radwegführung ist doch einzig auf Krawall angelegt: Nördlich Karlstraße wird der „Radweg“ mitten auf dem Gehweg geführt, damit sich spätestens an der Ampel Fußgänger und Radfahrer knubbeln und sich gegenseitig behindern. Südlich Karlstraße wird der Radweg mitten durch die Fußgängerzone gelegt, damit sich ebenso Fuß- und Radverkehr wirkungsvoll in die Quere kommen. Und südlich Karlsplatz endet dann der Radweg genau an der Engstelle, an der sich Bus und Rad wirkungsvoll in die Quere kommen. Sprich: Behindern und gefährden.

    Und als i-Tüpfelchen, sozusagen zum Ausgleich für erlittene Behinderungen, gibt man dem Busverkehr de facto eine sechssekündige Hellgrünphase durch die verkehrsgefährdende ebenso lange Gelbphase, oder um exakt zu sein: BoStrab-Fahrsignal F4 „Halt zu erwarten“.

    Um die verkehrliche Sicherheit und Flüssigkeit steht es doch ebenso verheerend wie der bauliche Zustand der ganzen Friedrichstraße südlich von der Karlstraße.

    Wer leitet diesen Laden eigentlich? Wuppertal macht sich doch bundesweit lächerlich.

    Und am Rande: Das ganze führt von und zur als „Fahrradstraße“ umgezimmerte Tempo-30-Zone, wo Radler theoretisch nebeneinander fahren dürfen, aber dank der Restbreite von 3,0 Metern nicht können. Wo die Bezirksvertretung Elberfeld als zuständiges Gremium dafür gestimmt hat, die Vorfahrt auf der Fahrradstraße zu vereinheitlichen (Vorfahrt auf der Neuen Friedrichstraße Kreuzung Wiesenstraße), und Amt 104 weigert sich, diesen Beschluß umzusetzen.

  2. Der Fuss e.V fordert schon lange eine Verlängerung der Räumphase und eine konfliktfreie Schaltung der Ampeln.

    Bei Fußgängergrün müssen alle anderen Rot haben. Und die Phasen müssen so angepasst werden, dass auch Geheingeschränke ohne Hast über die Fahrbahn können.

    Ein Weiteres Problem hier sind die Radfahrer, die über die Fahrradstraße kommen und auf die Gehwegebene geleitet werden. Wie Fußgänger fahren sie bei Rot bis zum Bordstein vor. Damit blockieren sie aber Fußgänger, besonders mit Kinderwagen, die der Karlsstraße folgen. Schlimmsten Falls steht man mit dem Kinderwagen auf der Fahrbahn und kommt nicht auf den Gehweg.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Wenn vor mir auf dem Radweg ein Kinderwagen quer steht, frage ich freundlich, ob ich vorbei kann. Das funktioniert auch, wenn Fußgängern ein wartendes Fahrrad im Weg ist.
      Stumm auf der Fahrbahn stehen bleiben und später auf njuuz.de die Abschaffung der Fahrradstraße fordern, kommt mir dagegen irgendwie umständlich vor.
      Wenns nach mir ginge, könnten die Radfahrer aus der Neuen Friedrichstraße auch gerne eine eigene Ampel mit Haltelinie vor der Fußgängerfurt bekommen. Dann dürften sie auch rechts oder links abbiegen, was bisher ohne Absteigen praktisch nicht geht. Rechtsabbiegende Radfahrer müssten dann aber auf Fußgänger achten, die die Karlstraße queren. Ob das besser funktioniert, weiß ich nicht. Sicher ist: wenn das nur eine Sekunde mehr Umlaufzeit kostet, gefährdet das die Fahrplanstabilität der Busse und hat dann in Wuppertal keine Chance auf Umsetzung… 😉

      1. N. Bernhardt sagt:

        Fahrradstraßen sollen zur Bündelung des Radverkehrs eingerichtet werden. Bei der (Neuen) Friedrichstraße handelt es sich ja zumindest nach offiziösem Marketing um die offizielle Route zwischen Mirke und Hbf.

        Dann muß man den Verkehr aber auch flüssig und sicher führen und nicht so, daß sich Fußgänger und Radfahrer ständig über die Füße respektive Drahtesel fallen, oder Radfahrer maximal Schrittempo fahren dürfen, weil ja ständig mit Fußgängern zu rechnen ist.

        Wenn auf der Nordbahntrasse ausnahmsweise mal so viel los ist, daß die Trasse übervölkert ist, halte ich es aus Rücksicht für ratsam, auf Rennradtraining zu verzichten. Die Route über Friedrichstraße und Wall wurde aber ausgerechnet so talentfrei gewählt, daß man dort nicht nur ständig mit anderen Verkehrsteilnehmer längs und verquer rechnen muß, sondern auch mit alternativen Nutzung des Radwegs als Parkplatz und Busspur.

        Straßenverkehrliche Maßnahmen für mehr Sicherheit und Flüssigkeit im Verkehr ist zu begrüßen. Politischer oder verwaltungstechnischer Proporz lehne ich aber ab, wenn diesen Murks die Verkehrsteilnehmer ausbaden müssen.

        1. Susanne Zweig sagt:

          Jetzt gehts aber nicht mehr um die Räumphase der Busampel oder etwas Gedrängel an der Rad- und Fußgängerampel, oder?

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