16.10.2024

Freigabe von Einbahnstraßen inBarmen von der Bezirksvertretung abgelehnt

Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr im Stadtbezirk Barmen von der Mehrheit der Bezirksvertretung abgelehnt. Pressemitteilung der Grünen Fraktion in der BV Barmen

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Barmen am 8. Oktober wurde zum zweiten Mal sehr kontrovers über die Vorschläge der Verwaltung diskutiert, einige Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben.
„Dies ist inzwischen im restlichen Stadtgebiet von Wuppertal weitgehend Konsens über die Parteigrenzen hinweg und eine große Erleichterung für Menschen, die im bergigen Wuppertal mit dem Rad unterwegs sind“, so Bezirksvertretungsmitglied und Stadtrat Rainer Widmann.
Aber nicht in Barmen. Dort sprachen sich die Bezirksvertreter vor allem von CDU, SPD und einem der beiden Abgeordneten der Linken vehement gegen eine Öffnung von vier Straßenabschnitten von Schlucht-, Meckel- und Siegesstraße aus, weil hiermit auch eine Tempo-30-Regelung eingeführt werden sollte und einige, wenige Parkplätze entfallen. Zudem seien die Straßen zu schmal für gegenläufigen Radverkehr und der Autoverkehr würde dadurch behindert. Es handelt sich hier weitgehend um reine Wohnviertel. Alternativen für eine West-Ost Querung für Radfahrer:innen Wuppertals auf der Südseite gibt es nicht. Die 30km Regelung in der Wittensteinstraße wurde abgelehnt, die B7 ist vollgekommen ungeeignet und die BV hat gegen die Grünen für Verbesserungsvorschläge der Verwaltung auf der Strecke parallel zur B7 am Hartdtufer und in der Hünefeldstraße gestimmt.
„Sogar kleinste Verbesserungen für Radfahrer:innen, Fußgänger:innen und vor allem für die lärmgeplagten Anwohner:innen werden von der Barmer BV-Mehrheit abgelehnt. Der Beschleunigung des Autoverkehrs werden alle Entscheidungen untergeordnet.“ sagte der Fraktionssprecher der Grünen in der BV Axel Frevert.
„Diese ideologische Festlegung auf das Auto als einziges Verkehrsmittel benachteiligt vor allem schwache Verkehrsteilnehmer: Kinder, Jugendliche und ältere Menschen“, ergänzt Bezirksvertreterin Caterina Zinke.

Axel Frevert wies in der Sitzung auf den Beschluss des Petitionsausschusses NRW hin, dass den Bezirksvertretungen zum Thema „Radverkehrsfreigabe in Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr keine Entscheidungsbefugnis mehr zugesteht, wenn die Verwaltung die Freigaben empfiehlt. Dies war hier der Fall. Die Grüne Fraktion der BV Barmen wird deshalb den Beschluss beim Büro des Oberbürgermeisters beanstanden.

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Kommentare

  1. jochen vogler sagt:

    nun ja, die Regelung in der hünefeldstr. ist ziemlich bescheuert und vor allem gefährlich!

    Der Straßenraum ist durch die zugeparkten parkreihen zu beiden Straßenseiten sehr eng. Im Gegenverkehr hat der Fahrradfahrer keine Chance.
    Mir ist deswegen dort bei einem Ausweichmanöver ein Unfall passiert mit der Folge einer Schulterverletzung. Dazu wurde eine op erforderlich und jetzt verbringe ich meine Zeit für die nächsten Monate mit Terminen zur Physiotherapie.
    Eine Entscheidung für mehr fahrradverkehr muß auch die sicheren Möglichkeiten dazu schaffen. Tempo 30 in den betreffenden Straßen ist dazu ein untauglicher Kompromiss.

    1. andref sagt:

      Zu der Hünefeldstraße hatten die Grünen in der BV Barmen Verbesserungsvorschläge gemacht, um den Straßenabschnitt etwas zu verbreitern und eine Umkehrung der Einbahnstraßenregelung am Hardtufer um damit den Umgfehungsverkehr von der B7 zu beseitigen, aber das wurde leider beides abgelehnt, weil der Fahhradverkehr in Gegenrichtung generell abgelehnt wird. ME macht man entweder einen vernünftigen Radweg auf beiden Seiten auf der B7 oder baut die Hünefeldstraße und das Hardtufer tatsächlich zu einer Fahrradstraße um. Beides ist leider nicht geschenen, weil die oberste Prämisse die Parkplätze und die Beibehaltung von 50 für PKWs sind. Aber erst dadurch wird die Hünefeldstraße als Umgehung richtig interessant. Ich gebe zu, dass die Fahrerei in gegenrichtung auf der Hünefeld ein Höllenritt ist – zumal einzelne Autofahrer bewußt auf die Radfahrer zufaren, um sie von der Straße weg zu bekommen. In Richtun gh Westen ist es hingegen relativ entspannt.

      1. Susanne Zweig sagt:

        Auf der Hünefeldstraße gilt nicht Tempo 50 für PKWs sondern Tempo 30. Ich weiß gar nicht, ob Einbahnstraßen-Freigaben mit Tempo 50 überhaupt zulässig wären. Welches Tempo tatsächlich gefahren wird, wenn keine auffällige Beschilderung oder Kontrollen Autofahrer aus ihrer Gewohnheit reißen, kann ich mir denken.
        Das Radverkehrskonzept sieht eine 2. Hauptachse in West-Ost-Richtung neben der Nordbahntrasse vor. Die Politik durfte zwischen Hünefeldstraße, B7 und Wittensteinstraße entscheiden. Dass es die Hünefeldstraße geworden ist, obwohl die B7 unzweifelhaft den Hauptverkehr abwickelt, macht deutlich, dass die Politik mehrheitlich den Radverkehr nicht zum Verkehr zählt und mehr an einer Auslagerung als einem Mobilitätsangebot interessiert ist.
        Der zweite Fehler der Politik ist, sich bis ins Detail in die Fachplanungen einzumischen – teilweise sogar im Widerspruch zu bundesweit geltenden Vorgaben, was sinnvolle Planungen praktisch unmöglich macht.
        Wuppertal braucht einen guten Radverkehrsplaner, der das gesamte Radwegenetz (über Stadtbezirksgrenzen hinaus) im Blick hat und von der Politik genug Handlungsspielraum bekommt. Alles andere ist kleinkarierter Murks und kostet Unmengen an Lehrgeld.

        1. Ulrich sagt:

          Auch auf der Siegesstraße könnte eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden, ähnlich wie es auf der Hünefeldstraße umgesetzt wurde. Es wäre jedoch auch möglich, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zu belassen. Dafür gibt es verschiedene Optionen. Ich könnte Ihnen auch Beispiele für Straßen in Wuppertal nennen, auf denen eine Freigabe für 50 km/h erfolgt ist, wie zum Beispiel die Aue oder der untere Bereich der Kaiserstraße mit einem Radfahrstreifen. Bei der BV Barmen haben wir ein massives wir wollen nicht problem und kein es geht nicht Problem.

          1. Susanne Zweig sagt:

            Ich habe die Fachdiskussion unter Kaufleuten, Rentnern, Pädagogen und einem einzigen gelernten Verkehrsplaner in Barmen lebhaft vor Augen…

          2. andref sagt:

            Ich war bei der öffentlichen ebenfalls Anhörung dabei und war perplex, dass einzelene Anwohner:innen den Anspruch auf den Parkplatz vor der Haustür als einziges kriterium der Stadtplanung gelten ließen. Bis zu dem Anspruch auf Stellung eines Parkhauses mit Gratisparkplätzen für die Anwohner.

    2. Ulrich Schmidt sagt:

      Auch die Hünefeldstraße ist breit genug. Es gibt dazu noch zahlreiche Ausweichstellen. Die freigabe ist also keineswegs ein Problem sondern die anderen Verkehrsteilnehmer*innen im Auto die Fahrzeug als Waffe einsetzen. Dein Unfall würde mich allerdings durchaus interessieren. Könntest du dazu etwas mehr Informationen bitte geben? Die gute Besserung.

  2. Susanne Zweig sagt:

    Ob eine Tempo-30-Straße für den gegenläufigen Radverkehr zu schmal ist oder nicht, entscheiden die VwV-StVO zu Zeichen 220 und ein Maßband.
    Wie kann es sein, dass in Wuppertal die Umsetzung solcher bundesweit geltenden Vorschriften noch fachfremden Bezirksvertretern zur Diskussion vorgelegt wird? Ob ein Stoppschild achteckig oder sechseckig ist, wird auch nicht von Lokalpolitikern straßenweise neu entschieden.

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