11.02.2010Georg Sander
Ab 14.2. strenge Auflagen für Halter von Autos ohne Plakette
Davon besonders betroffen sind auch die Bewohner von Umweltzonen; die Tatsache, dass der Fahrzeughalter dort wohnt, ist ab dem 14.2. nicht mehr ausreichend.
Ausnahmegenehmigungen bekommen nur noch Fahrzeugeigentümer, die belegen können, dass sie die Bevölklerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen versorgt. Ferner kann auch eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wer dringende Fahrten für wichtige Fertigungs- und Produktionsprozesse durchführen muss. Auch für die meisten Busse, Sonderfahrzeuge und Direktvermarkter landwirtschaftlicher Produkte wird die Ausnahmeregelung großzügig gehandhabt.
Für Privatpersonen wird es deutlich schwieriger, die begehrte Ausnahmeregelung zu erhalten. Gründe, die dies ermöglichen würden, sind zum Beispiel regelmäßige wichtige Arzttermine oder Schichtdiensten außerhalb der Fahrzeiten des öffentlichen Nahverkehrs.
Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug nicht umweltfreundlich nachgerüstet werden kann. Dies muss durch eine aktuelle Bescheinigung belegt werden.
Formulare für die Verlängerungsanträge können unter www.wuppertal.de/luftreinhaltung heruntergeladen werden. Die Bearbeitung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
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