ADFC-Erfolg: Landesweite Fahrradmitnahme im NRW-Nahverkehr neu geregelt

Neue Regelungen für die Fahrradmitnahme im ÖPNV NRW

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Auch Pedelecs und E-Bikes sind ab 1. April 2014 in Bussen und Bahnen erlaubt; die Tandemmitnahme im Zug ist weiterhin möglich.

Gut Ding will manchmal Weile haben: Als im Sommer 2012 ruchbar wurde, dass im Zuge neuer NRW-weit einheitlicher Mitnahmebedingungen für Fahrräder jegliche Tandemmitnahme im Zug verboten werden sollte, machte der ADFC NRW massiv öffentlichen Druck auf die Verantwortlichen.

Der ADFC NRW, aber auch Behinderten- und Fahrgastverbände setzten sich unter Federführung des Landesverkehrsministerium an einem „Runden Tisch“ mit den Vertretern der Verkehrsunternehmen zusammen. Hier wurden die wesentlichen Änderungen der Mitnahmebedingungen vorabgestimmt. Neben der Beibehaltung der Tandemmitnahme in Nahverkehrszügen wurden auch Regelungen für Pedelecs abgestimmt, da diese bislang in den Bestimmungen noch nicht vorgesehen waren.

„Wir freuen uns, dass wir zusammen mit den verschiedenen Interessensvertretern eine tragfähige Lösung zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr gefunden haben. Die Schaffung von klaren, landesweit einheitlichen Regelungen ist mit dieser Präzisierung der Beförderungsbedingungen gelungen“, so Klaus Vollmer, Leiter des Kompetenzcenters Marketing NRW (KCM). Und ADFC NRW-Landesgeschäftsführer Ulrich Kalle ergänzt: “Im unmittelbaren Gespräch ließen sich die Verkehrsunternehmen erfreulicherweise davon überzeugen, dass die erweiterten Mitnahmemöglichkeiten für alle Seiten Vorteile bringen.“ Bis die einvernehmlich abgestimmte Neuregelung die zahlreichen zu beteiligenden Gremien passiert hatte, verging dann aber doch noch einige Zeit, so dass die neuen Bestimmungen erst jetzt in Kraft treten.

Was sich geändert hat:

Die Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben zum 1. April 2014 neue und einheitliche Regelungen zur Fahrradmitnahme beschlossen. Diese werden in den Beförderungsbedingungen aller NRW-Verkehrsunternehmen verankert. Um Streitigkeiten zwischen Fahrgästen zu vermeiden sowie die Planbarkeit der Reisekette sicherzustellen, wurde nun für die Nahverkehrskunden verlässlich festgelegt, welche Fahrradtypen mitgeführt werden dürfen.

Ab dem 1. April 2014 können Fahrgäste neben den „klassischen“ Fahrrädern ebenfalls elektrobetriebene Fahrräder, sogenannte Pedelecs und E-Bikes, in Bussen und Bahnen mitnehmen. Ebenso können Fahrgäste auch weiterhin in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitführen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten. Dies umfasst z. B. Tandems. Aufgrund der räumlich beengten Verhältnisse können diese Fahrradkonstruktionen jedoch in Bussen und U-/Straßenbahnen nicht transportiert werden. Um den besonderen Mobilitätsbedürfnissen von schwerbehinderten Menschen nachzukommen, dürfen Inhaber von Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX („Schwerbehindertenausweis“) auf Kulanzbasis jedoch auch solche Fahrräder in Bussen und U-/Straßenbahnen (ÖSPV) mitnehmen.

Bei allen Neuerungen bleibt die bereits heute geltende Regelung bestehen, dass Fahrräder nur transportiert werden können, wenn die Platzsituation im Fahrzeug dies zulässt. In der Mobilität eingeschränkte Menschen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben auch weiterhin Vorrang vor Fahrradfahrern. Diese Regelung wurde und wird auch ausdrücklich vom ADFC unterstützt!

Weitere Informationen zu den ab dem 1. April geltenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW erhalten Sie unter: NRW-Beförderungsbedingungen ab 01.04.2014

Wer ganz genau Bescheid wissen will wie es speziell im VRR und VRS läuft, dem seien die die Seiten des ADFC Wuppertal/ Solingen

empfohlen: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-wuppertal/radinfos-konkret/fahrradmitnahme-in-oeffentlichen-verkehrsmitteln.html

ÖPNVMitnahmebedingungen01.04.2014

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