Besuch im Grünen Zoo: Testnachweis für viele Geimpfte und Genesene entfällt
Für alle anderen bleibt es dabei, dass aktuell ein Zoobesuch nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Schnelltestergebnisses (Zertifikat aus einem Testzentrum), das nicht älter als 24 Stunden sein darf, möglich ist. Selbst durchgeführte Tests („Laien-Tests“) reichen nicht aus. Ausgenommen sind davon nur Kinder, die jünger als 6 Jahre sind. Die vorherige Buchung eines Tickets für ein festes Besuchsdatum und ein bestimmtes Zeitfenster über Wuppertal-live.de ist weiterhin für alle Gäste des Grünen Zoos notwendig.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske ist für alle Gäste im ganzen Zoo Pflicht. Im Detail legt die Corona-Schutzverordnung NRW fest, dass eine nachgewiesene Immunisierung gegen COVID-19 dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleichgestellt ist.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch 1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, 2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder 3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Die entsprechenden Nachweise sind an der Zoo-Kasse vorzulegen. Alle Informationen zur Buchung der Tickets, den Zugangsregelungen und dem gesamten Hygieneund Sicherheitskonzept werden auf der Webseite des Grünen Zoos unter www.zoo-wuppertal.de ausführlich erläutert.
Quelle: Der Grüne Zoo Wuppertal
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