Förderung zivilgesellschaftlicher Fairhandelsaktionen
Die fördernde Institution heißt „Engagement global“, und ihr Programm für den Einstieg in staatliche Förderung entwicklungspolitischer Bildungsprojekte trägt den Namen „Engagiert die Welt gestalten“, wird später gelegentlich „Engagiert“ genannt.
Unter
https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten
steht:
„Sie wollen Menschen in Deutschland helfen, globale Zusammenhänge zu verstehen? Sie wollen mit einem Projekt zeigen, wie sich jede*r für eine gerechte und nachhaltige Welt engagieren kann? Von Info-Workshops bis zu Ideen für Social Media – mit unserem Einsteigerprogramm Engagiert die Welt gestalten fördern wir Ihr Projekt möglichst unbürokratisch und schnell.“
Aber wer kann überhaupt Geld für solche Vorhaben bekommen?
Antragsberechtigt sind, soweit es hier interessiert,
• eingetragene Vereine (e.V.)
• Schulen (und deren Fördervereine)
• Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine)
• Berufskollegs
• Hochschulen und Hochschulgruppen
Weil es erst einmal darum gehen soll „kleine Brötchen zu backen“, interessiert nicht der maximale Förderbetrag, sondern der ,minimale Eigenfinanzierungsanteil:
„Der Eigenfinanzierungsanteil beträgt in der Regel 25 Prozent. Für Schulen, Kindergärten, Kitas und rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte beträgt er zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Durch Engagiert werden Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie projektbezogene Sachmittel und Verwaltungskosten anerkannt.“
Nähere Informationen stehen in dem genannten Internet-Artikel und herunterladbaren Texten wie den Förder- und Durchführungsbestimmungen. Dort stehen einige praktisch wichtige Details wie:
„Der Eigenanteil kann auch durch Drittmittel oder durch Teilnehmendenbeiträge erbracht werden. Diese Drittmittel dürfen nicht aus anderen bundesfinanzierten (EG-)Förderungen stammen.“
Die Gewinnung eines Sponsors, z.B. de Sparkasse, oder ein Antrag an die zuständige Bezirksvertretung auf einen Zuschuss aus ihren Freien wären beispielsweise erlaubt.
Wichtig ist auch dass bei „kleinen Brötchen“ der Förderungsantrag mindestens sechs Wochen vor der geplanten Maßnahme eingereicht werden muss und die Förderung erst nach der Prüfung der Abrechnung ausbezahlt wird.
Wer einen solchen Antrag stellen will kommt aber nicht umhin, alle relevanten Texte durchzulesen, wenn es nicht am Ende eine böse Überraschung geben soll, beispielsweise nur ein Teil der Kosten oder gar nichts erstattet wird, weil man gegen eine der Durchführungsbestimmungen verstoßen hat. Besonders wichtig ist es, normalerweise, dass es nachweislich 15 Teilnehmer gibt. Das sollte allerdings z.B. bei Schulklassen kein Problem sein.
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