Geflügel im Städtedreieck gefährdet: Vogelgrippe breitet sich weiter aus
In einer Geflügelhaltung im Oberbergischen Kreis ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Es wurde eine Sperrzone eingerichtet, die eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern umfasst. Auch Remscheider Stadtgebiet ist betroffen: Durch das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) wurde eine Anschlussüberwachungszone auf Remscheider Gebiet festgelegt. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 02. Februar 2022 mit Darstellung der Karte und den durch Vogelhalter einzuhaltenden Auflagen ist auf der Website des BVLAs einzusehen.
Übertragung durch wilde Wasservögel
Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Die Erkrankung ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die hochpathogene Form ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt rät daher allen Geflügelhaltern, besonders wachsam zu sein. Es besteht die Gefahr, dass Wildvögel das Virus in die Geflügelhaltungen eintragen. Deshalb sollten Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Seuche konsequent umgesetzt werden.
Kontakte verhindern
Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Deshalb darf Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Das Hausgeflügel darf außerdem nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.
Da es sich bei der Geflügelpest um ein Influenzavirus handelt, können sich Menschen theoretisch anstecken. Gründliches Händewaschen und eine anschließende Desinfektion tragen ebenfalls dazu bei, eine Ansteckung und die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Aufstallung vorbereiten
Halterinnen und Halter von Geflügel sollten sich spätestens jetzt Gedanken über die Unterbringung ihrer Tiere machen, sollte sich das Virus ausbreiten und eine über die heute eingerichtete Anschlussüberwachungszone hinausgehende weitere Aufstallungspflicht im Städtedreieck angeordnet werden müssen. Es sollten dringend Vorkehrungen getroffen werden, damit Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht und so vor dem Kot von Wildvögeln geschützt werden können.
Sofern jemand seine Geflügelhaltung noch nicht gemeldete haben sollte, ist das bitte umgehend nachzuholen an veterinaeramt@solingen.de .
Infos >> berg. Veterinäramt
Quelle: Stadt Wuppertal
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