31.08.2022NABU
Gewässer-Randstreifen
Nach aktueller Gesetzes-Lage müssen in Wuppertal bei Bebauungen nur 3 m Abstand zu Bächen eingehalten werden. Der Antrag fordert nun einen Abstand von 5 m.
NABU und BUND unterstützen den Antrag, und fordern darüber hinaus Gewässer-Randstreifen von 20m Breite. Solche Gewässer-Randstreifen sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie ein wichtiger Korridor für Wanderung und Ausbreitung.
Auch für die Anwohnenden werden Gewässer-Randstreifen immer wichtiger, weil Bäche die Umgebung abkühlen. Wenn die Ufer breiter von Bäumen und Büschen bewachsen sind, ist dieser Kühlungseffekt noch einmal deutlich erhöht. Hier sind aus unserer Sicht deutlich breitere Randstreifen zu fordern, auch aus Gründen des Hochwasser-Schutzes.
Konkret würde sich dieser Antrag z.B. bei der geplanten Bebauung des Nissen-Geländes auswirken. Hier fließen der Eigenbach und der Hufenbach. Wenn schon diese ökologisch wichtigen Oberlauf-Gebiete bebaut werden sollen, dann muss ein möglichst breiter Gewässer-Randstreifen eingeplant werden. Man stelle sich einmal vor, welche Aufwertung an Lebensqualität sich in heißen Sommern ergibt, wenn nicht bis 3 m an die Bäche heran gebaut wird, sondern breitere Randstreifen mit Bäumen und Büschen vorhanden sind.
Mit dem Antrag auf 5 m breite Gewässer-Randstreifen würde im Übrigen nur die Vorgabe eines Bundesgesetzes (Wasserhaushalts-Gesetz WHG, §38) erfüllt, die durch den Wegfall einer Regelung auf Landesebene „ausgehebelt“ wurde (§ 31(4) LWG NRW).
Die Naturschutzverbände fordern bereits seit langem Gewässer-Randstreifen von 20 m.
Nach aktueller Gesetzes-Lage müssen in Wuppertal bei Bebauungen nur 3 m Abstand zu Bächen eingehalten werden. Der Antrag fordert nun einen Abstand von 5 m.
NABU und BUND unterstützen den Antrag, und fordern darüber hinaus Gewässer-Randstreifen von 20m Breite. Solche Gewässer-Randstreifen sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie ein wichtiger Korridor für Wanderung und Ausbreitung.
Auch für die Anwohnenden werden Gewässer-Randstreifen immer wichtiger, weil Bäche die Umgebung abkühlen. Wenn die Ufer breiter von Bäumen und Büschen bewachsen sind, ist dieser Kühlungseffekt noch einmal deutlich erhöht. Hier sind aus unserer Sicht deutlich breitere Randstreifen zu fordern, auch aus Gründen des Hochwasser-Schutzes.
Konkret würde sich dieser Antrag z.B. bei der geplanten Bebauung des Nissen-Geländes auswirken. Hier fließen der Eigenbach und der Hufenbach. Wenn schon diese ökologisch wichtigen Oberlauf-Gebiete bebaut werden sollen, dann muss ein möglichst breiter Gewässer-Randstreifen eingeplant werden. Man stelle sich einmal vor, welche Aufwertung an Lebensqualität sich in heißen Sommern ergibt, wenn nicht bis 3 m an die Bäche heran gebaut wird, sondern breitere Randstreifen mit Bäumen und Büschen vorhanden sind.
Mit dem Antrag auf 5 m breite Gewässer-Randstreifen würde im Übrigen nur die Vorgabe eines Bundesgesetzes (Wasserhaushalts-Gesetz WHG, §38) erfüllt, die durch den Wegfall einer Regelung auf Landesebene „ausgehebelt“ wurde (§ 31(4) LWG NRW). Die Naturschutzverbände fordern bereits seit langem Gewässer-Randstreifen von 20 m.
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