21.08.2020Claudia Otte
Oberbergisches Land: Wolfsverdachtsgebiet wird Wolfsgebiet
Nachdem aus dem Oberbergischen Land im Umfeld von Engelskirchen seit dem Frühjahr/Sommer 2019 mehrere Wolfsnachweise vorliegen (Bildmaterial aus Fotofallen und genetische Nachweise von Tierrissen) konnte jetzt, Mitte 2020 anhand bestätigter Video-Nachweise mehrerer Welpen eine ortstreue Wolfsfamilie bei Eitorf nahe der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz nachgewiesen werden.
Gemäß den bundeseinheitlichen Standards gilt der Nachweis von Welpen als Nachweis eines Rudels und damit als Grundlage für die Ausweisung eines Wolfsgebiets. Vor diesem Hintergrund weist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“) das „Wolfsgebiet Oberbergisches Land“ einschließlich einer umgebenden Pufferzone aus.
Das Wolfsgebiet Oberbergisches Land umfasst 754 Quadratkilometer und umfasst Teile des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises. Es entspricht damit in seiner Abgrenzung weitgehend dem bisherigen Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land. In die Abgrenzung des Wolfsgebietes Oberbergisches Land mit umgebender Pufferzone sind auch Gebiete der bereits ausgewiesenen Pufferzone um das Wolfsterritorium Stegskopf in Rheinland-Pfalz einbezogen worden. Im Süden grenzt das Wolfsgebiet an die Landesgrenze Rheinland-Pfalz an. Die Abgrenzungen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.
Wie bisher können Förderanträge auf der Basis der Förderrichtlinien Wolf an die Bezirksregierung Köln gerichtet werden. Mit der Umwandlung des Wolfsverdachtsgebiets Oberbergisches Land in das Wolfsgebiet Oberbergisches Land ist jetzt auch die Förderung von Herdenschutzhunden möglich.
Quelle: Umweltministerium NRW
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