Anmelden

Kommentare

  1. Rüdiger Blaschke sagt:

    Ja, es gibt einen Ratsbeschluss und ein Bürgerbegehren. Aber der Zuschnitt der BIGA hat sich geändert. In einer solchen Lage gibt es ein „außerordentliches Kündigungsrecht“. Und es gab eine Art „Stimmenkauf“ durch Verssprechungen im Zusammenhang mit der „BUJA+“. Wenn diese Zusagen nichts mehr wert sind, gibt es auch ein „außerordentliches Kündigungsrecht“. Und es frohr ein Haushaltsdicherungskonzept. Auf das, was dann uaf Rat und Verwaltung zukommt, sollte man geistig vorbereitet sein.
    Man könnte auch fragen, wie hoch der Wert der zwei Machbsrkeitsstudien anzusetzen ist. Sie stammen von der Seite derer, die ein wirtschaftliches Interesse an der Durchführurng der BUGA haben. Da besteht die Gefahr der Schönfärberei. Zur Erinneruang: Aus Rostock kam eine „positive“ BUGA-Botschaft, obwohö es dort um die geplante BUGA schon Rumoren gab. Rostock hat später die BUGA aus gutem Grund abgesagt, und Wuppertal darf das ggf. auch.

    1. Claudia Otte sagt:

      Eine Absage wird teuer werden, denn Oberbürgermeister Schneidewind hat die Nachverhandlung einer Ausstiegsklausel in den Verträgen abgelehnt.

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert