17.12.2010DGB Wuppertal
Arbeitszeitgesetz contra Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit wird von Arbeitgebern immer wieder als ein Modell der Zukunft bezeichnet. Dass damit auch Schattenseiten und gravierende Nachteile aus Arbeitnehmersicht verbunden sind, werden Stefanie Schmidt, Özgür Sönmenczicek (beide IG Metall Wuppertal), Bernhard Peterstein, Harald Ernst Schönebeck (beide Ver.di Wuppertal) und Jürgen Mehlmann (IG BCE) in ihrer Funktion als ehrenamtliche Richter zu klären haben.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – so lautete jahrzehntelang das Motto von Betrieben beim Blick auf die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit einigen Jahren befindet sich jedoch unter anderem die Vertrauensarbeitszeit auf dem Vormarsch. Hierbei legen die Beschäftigten Beginn, Umfang und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst fest. Eine Zeiterfassung im klassischen Sinne findet nicht statt. Im Fokus steht das Arbeitsergebnis. Arbeitgeber argumentieren regelmäßig für das Modell der Vertrauensarbeit, weil sich dadurch bestimmte Arbeitsspitzen abmildern ließen. Außerdem sei der Arbeitseinsatz kunden- und marktgerecht.
Diese Argumentation lässt Guido Grüning vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Wuppertal zwar grundsätzlich gelten. Zugleich machte er aber deutlich, dass dieses Arbeitszeitmodell gerade nicht immer arbeitnehmerfreundlich ist, häufig mit dem Arbeitszeitgesetz kollidiert und es zudem auch noch mitbestimmungsrechtliche Probleme mit sich bringt, die dann vor den Arbeitsgerichten geklärt werden müssen.
Für den Fall, dass Fragen der Arbeitszeitgestaltung nicht endgültig vor dem Arbeitsgericht Wuppertal entschieden werden, entscheidet in nächster Instanz das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Mit Rita Huetz (Ver.di) und Dirk Guilleaume (IG BCE) sind dort nun zwei weitere Gewerkschafter als ehrenamtliche Richter aktiv.
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