Auch Beschäftigte mit Minijob haben Anspruch auf Urlaub
Auch Beschäftigte mit Minijob (450-Euro-Job) haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Hierauf weist der Wuppertaler Verein Faire Arbeit e.V. zu Beginn der Sommerferien hin. In den meisten Fällen werden dies vier Wochen im Jahr sein.
Ein Minijob unterscheidet sich arbeitsrechtlich nicht von einer „normalen“ Beschäftigung. Deshalb haben Menschen mit Minijob genauso einen gesetzlichen Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub. Beim Vollzeitmitarbeiter*in sind dies mindestens 20 Tage im Jahr bei einer fünf Tage Woche. Beim Minijob muss die Anzahl der Urlaubstage dementsprechend umgerechnet werden, so dass man letztendlich auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr kommen wird.
Wer Hilfe bei der Ausrechnung braucht, kann sich gerne an uns wenden.
Allerdings raten wir dringend davon ab, eigenmächtig den Urlaub anzutreten. Dies kann ein Kündigungsgrund sein. Ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber nicht möglich, bleibt als letzter Ausweg nur die Klage.
Jeder Zweite mit Minijob erhält keinen Urlaub
Bundesweit erhielten 50 Prozent aller Menschen mit Minijob keinen bezahlten Urlaub. Dies geht aus einem Bericht des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2015 hervor. Diese Zahlen dürften laut unserer Einschätzung immer noch aktuell sein.
In Wuppertal arbeiten aktuell circa 33.400 Menschen in einem Minijob. Davon sind knapp 60 Prozent Frauen.
Weitere Infos und Kontaktdaten zum Verein unter: faire-arbeit.net
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen