19.03.2020Faire Arbeit e.V.
Corona-Krise: Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld erhalten
Equal-Pay-Anspruch erlöscht nach drei Monaten
Leiharbeitnehmer*innen erhalten ein deutlich niedrigeres Gehalt als reguläre Arbeitnehmer*innen. Doch nach 9 bzw. 15 Monaten greift der Equal-Pay-Grundsatz. Ab dieser Zeit muss den Leiharbeitnehmer*innen das gleiche Gehalt wie der Stammbelegschaft gezahlt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme:
War der Leiharbeitnehmer länger als drei Monate nicht beim Entleiher tätig, beginnt die Wartezeit von 9 bzw. 15 Monaten erneut zu laufen! Der Leiharbeitnehmer muss sich also erneut sein Recht auf gleiche Bezahlung wieder erarbeiten. Nach Ansicht des Wuppertaler Vereins Faire Arbeit e.V. wird das Kurzarbeitergeld daran nichts ändern. Denn auch Kurzarbeitergeld führt zu einer Unterbrechung der Einsatzzeiten beim Entleiher.
Ob nun Kurzarbeitergeld gezahlt wird oder die Leiharbeitnehmer*innen entlassen und ein paar Monate später wieder eingestellt werden:
Die Corona-Krise wird bei einigen Leiharbeitnehmer*innen zu deutlichen Gehaltskürzungen führen.
Faire Arbeit e.V. fordert deshalb eine sofortige Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, so dass Unterbrechungen in den Einsatzzeiten nicht mehr zum Wegfall des Equal-Pay-Grundsatzes führen.
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