Jobcenter eröffnet neue Anlaufstelle für anerkannte Flüchtlinge
Das Jobcenter Wuppertal richtet zum 01.12.2015 die zentrale Anlaufstelle für anerkannte Flüchtlinge „zebera“ in der Neumarktstraße 40 in Elberfeld ein. Dort können Flüchtlinge, die ein erfolgreiches Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchlaufen haben, in Wuppertal wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, Arbeitslosengeld II beantragen. Darüber hinaus erhalten sie eine Beratung und Zuweisung zu Sprachkursen, Beschäftigungsmaßnahmen mit Sprachmodulen oder Qualifizierungsmaßnahmen. „Wenn die Antragssteller über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, wird natürlich auch eine direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung angestrebt“, betont Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender der Jobcenter Wuppertal AöR.
zebera ist in den Räumen der Geschäftsstelle 3 des Jobcenters in Elberfeld in der Neumarktstraße 40 verortet. Das zebera-Logo, die Beschilderung in mehreren Sprachen sowie die farblich abgegrenzte Wegweisung im Gebäude sollen den zebera-Kundinnen und Kunden die Orientierung erleichtern. Die mehrsprachigen zebera-Flyer informieren über die neue zentrale Anlaufstelle des Jobcenters.
Acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen der Leistungsgewährung und Integration nehmen dort ihre Arbeit auf. Sie wurden in rechtlichen und interkulturellen Fragen besonders qualifiziert und verfügen zum Teil über zusätzliche Sprachkompetenzen. Bei Bedarf können aber auch Dolmetscherdienste der Sprach- und Integrationsmittlern von SPRINT in Anspruch genommen werden.
„Aus unserer Tradition heraus, Menschen mit besonderen Problemlagen auch spezielle Unterstützung anzubieten, haben wir uns dafür entschieden, diese neue Serviceeinheit für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen“, führt Thomas Lenz zur Intention für die zentrale Beratungsstelle aus. „Der überwiegende Teil der anerkannten Flüchtlinge kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen, so dass sie nach positivem Abschluss ihres Asylverfahrens zum Jobcenter kommen. Mit zebera können wir Kompetenzen bündeln, spezielle Angebote unterbreiten und die Netzwerkarbeit mit (Arbeitsmarkt-)Akteuren in der Flüchtlingshilfe an die neue Organisationseinheit andocken.“
Die Menschen mit anerkanntem Fluchthintergrund werden jedoch nicht dauerhaft in zebera betreut. „Wir wollen keine dauerhafte Geschäftsstelle für Flüchtlinge betreiben“, betont Lenz ausdrücklich. „Sobald über ihren SGB II-Antrag abschließend entschieden wurde und die ersten Schritte der Integrationsplanung eingeleitet sind, werden die Menschen wohnortnah in der für sie zuständigen Geschäftsstelle weiter betreut. zebera soll zunächst eine Orientierung bieten, Sprachbarrieren überwinden und die Zusammenarbeit mit Dritten erleichtern.“
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