Jobcenter und Sozialamt Wuppertal setzen die Werte für Unterkunft neu fest

Nach Einlegung einer Fachaufsichtsbeschwerde werden vom Jobcenter & Sozialamt die Unterkunftskosten neu festgesetzt und neue KdU Werte, geht also.

Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein  Tacheles hatte Anfang März 2023 gegen das Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt Fachaufsichtsbeschwerden eingelegt, weil diese die Angemessenheitswerte der Unterkunftskosten, nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, alle zwei Jahre angepasst haben und stattdessen weiterhin völlig veralteten, aus 2021 kommenden Unterkunftskostenbeträge verwendeten haben. Auch wurden SGB XII-Leistungsbeziehende wegen Bagattellüberschreitungen der (alten) Werte für die Unterkunft, ausgehend von den alten Unterkunftskostenwerten, angeschrieben und über die Unangemessenheit „aufgeklärt“ und mitgeteilt, dass diese Beträge nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr übernommen werden. Damit wurden SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt. Darüber wurde schon im njuuz berichtet.

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Tacheles hatte schon seit Monaten die Neufestsetzung der Unterkunftskosten bei der Wuppertaler Sozialverwaltung angemahnt. Die Briefe des Wuppertaler Sozialamtes, ausgehend von den alten Unterkunftskosten die Leistungsbeziehenden über eine Kürzung in Zukunft zu informieren, haben das Fass für uns zum Überlaufen gebracht. Deshalb hatte Tacheles Fachaufsichtsbeschwerden an die zuständigen Ministerien geschrieben.  Und plötzlich, oh Wunder, werden die KdU mit „eigenen Berechnungen“ angepasst und neu festgesetzt. Was über Monate vorher nicht ging. Nach Druck aus den Ministerien dann plötzlich doch.

Hier ein solches Informationsschreiben des Sozialamtes wegen einer Bagatellüberschreitung von 16,35 EUR: https://t1p.de/vep50

Hier die Beschwerden von Tacheles: https://t1p.de/hvvrq

Allerdings wurde die vom Jobcenter veröffentlichte KdU – Richtlinie auf der Website bisher noch nicht korrigiert (Stand 17.3.2022), das JC veröffentlicht nur die zwei Jahre alten Werte. Das Sozialamt hat zumindest uns gegenüber die KdU – Richtlinie transparent gemacht, diese gibt es hier: https://t1p.de/f9j7p

Was einfach immer wieder nicht nachvollziehbar ist, warum korrekte Rechtsanwendung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht läuft und es immer wieder Druck braucht.

Wir informieren, in Wuppertal gelten jetzt im SGB II/SGB XII folgende Angemessenheitswerte für die Unterkunftskosten: 

Anzahl der Personen im Haushalt Wohnungsgröße Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten
1 Bis 50 qm 436,50 Euro
2 bis 65 qm 533,00 Euro
3 bis 80 qm 656,00 Euro
4 bis 95 qm 779,00 Euro
5 bis 110 qm 873,40 Euro
6 bis 125 qm 992,50 Euro
7 bis 140 qm 1111,60 Euro

Wie die Wuppertaler Verwaltung diese Beträge festgesetzt hat, wird sie der Öffentlichkeit noch zu erklären haben. Und auch, ob die Methode der Festsetzung rechtmäßig war, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wuppertal die zweitteuerste Stadt in den Mietnebenkosten Deutschlands und die teuerste in NRW ist.

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Kommentare

  1. Diana Deutschmann sagt:

    Das betrifft nicht nur die Berechnung bzw. Zahlung der Leistungen für die Unterkunft, sondern auch die Zahlung von ergänzenden Leistungen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn ein Jahr später auf ein Mal ein Rückforderungsbescheid kommt, während man immer wieder Unterlagen eingereicht hat, demzufolge Bescheide neu berechnet wurden, nie die Rede von einer Überzahlung gewesen ist und man auf einmal aufgefordert wird, sämtliche Abrechnungen etc. erneut einzureichen. Wo sind die zuvor eingereichten Unterlagen hin? Und warum hat man diese Überzahlung nicht dann schon festgestellt? Man wird dahin gestellt, als hätte man selbst keinerlei Mitwirkung gezeigt, obwohl man selbst die Arbeitsverträge im Ganzen in Kopie eingereicht hat und das direkt am Anfang. Für mich eine absolute Katastrophe und absolut nicht mehr nachvollziehbar, wie da gehandelt wird.

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