Jobcenter Wuppertal macht Menschen obdachlos
Die erste Veröffentlichung gibt es hier:
https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1050414851785663
Die zweite hier:
https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1053966854763796
Der Schriftverkehr liegt uns vor .
Worum geht es:
Das Jobcenter fordert nach einer Mieterhöhung von 20 € vom Leistungsbezieher eine Zustimmungserklärung zur zur Mieterhöhung. Dieser erklärt, dass er diese nicht beibringen kann, weil es sie nicht gibt. Das Jobcenter erlässt einen vorläufigen Bescheid ohne Miete und Heizung. Der Leistungsempfänger weist darauf hin, dass er nichts beibringen kann was nicht existiert. JC zahlt nun gar keine Miete mehr, weil „die Höhe der Miete zur Zeit unklar ist“. Die Nichtzahlung der Miete ist nunmehr im zweiten Monat.
Der Mensch wird jetzt von einem Anwalt vertreten, der Anwalt fordert mit Datum vom 7.12. das JC auf bis zum 10.12., 15:00 Uhr wenigstens zu bestätigen, dass die Miete gezahlt wird.
Auf die Frist wird vom JC nicht regiert, daher muss Eilklage eingelegt werden, dies erfolgt mit Datum vom 11.12.2018.
Mit Schreiben vom 11.12.2018 schreibt dann das JC, der Klient hätte die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, indirekt sagt damit das Amt, dadurch wäre das Vorgehen des JC gerechtfertigt. Der Klient hat sich aber verschiedentlich dazu eingelassen.
Ich thematisiere diesen Fall weiter öffentlich, weil er BEISPIELHAFT dafür steht, wie das JC Wuppertal durch rechtswidrige Praxis Menschen obdachlos macht.
Es gab hier keinen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung, es wurde in einer vorläufigen Entscheidung einfach die Miete und Heizung weggelassen und eine Mietzustimmungserklärung gefordert, die es erklärtermaßen nicht gibt. Die Miete wird nicht in geklärter Höhe gezahlt, sondern gar nicht und die Heizung auch nicht.
Kurze rechtliche Bewertung: Die komplette Streichung der Miete und der Heizung ist absolut rechtswidrig. Allenfalls kann man über die 20 € Mieterhöhung streiten. Die Behauptung die jetzt das JC aufstellt, der Betroffene hätte sich dazu nicht geäußert ist nicht zutreffend. Eine vorläufige Leistungsgewährung für 12 Monate geht ebenfalls nicht.
Das Verhalten des JC ist rechtswidrig und existenzgefährdend. Das Schlimmste ist, die Vorgesetzten kennen den Vorgang und tun nichts. Es ist ihnen offensichtlich egal.
Daher meine klare Forderung: RÜCKTRITT von Thomas Lenz als Jobcenterleiter – Lenz steht für Drangsalierung und Rechtsbruch! Er besitzt noch nicht mal den Anstand trotz klarer Öffentlichkeit hier einzugreifen und dieses Fall zu beenden. Noch nicht einmal vor Weihnachten!
Lenz steht für eine vollkommen verwillkürte Verwaltungspraxis, wir hatten sie deswegen „Wuppertaler Zustände“ genannt. Eine Verwaltungspraxis die sich eigentlich nur noch darum dreht, ihr eigenes Tun in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, aber keine Praxis, die nur ansatzweise mehr sich um menschenwürdigen Umgang und rechtskonforme Leistungsgewährung bemüht.
Daher: an dieser Situation ändert sich erst etwas wenn Thomas Lenz und seine Ja-SagerInnen gehen und gegangen sind.
———————————————————————————————————————–
Erwerbslosenverein Tacheles – Informationen rund um SGB II, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr
Tacheles e.V. Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 – 31 84 41
Fax: 0202 – 30 66 04
E-Mail: info@tacheles-sozialhilfe.de
Quelle: Harald Thome‘
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen