18.01.2021diakoniewuppertal
Kirchliche Kita-Träger weiter benachteiligt
„Wir sind natürlich nicht zufrieden mit diesem Ausgang. Das Gericht geht von der abstrakten Annahme aus, dass kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen aufgrund der Kirchensteuer einen deutlich höheren Eigenanteil als andere freie Träger aufbringen können. Dies entspricht nicht den realen Gegebenheiten und ist für uns natürlich enttäuschend“, sagt Marion Grünhage, Geschäftsführerin der Diakonie Wuppertal – Ev. Kindertagesstätten. Eine ungeprüfte Annahme könne keine Basis für eine Gesetzgebung sein.
Das genaue Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Das Gericht will jedoch trotz der grundsächlichen Bedeutung keine Berufung zulassen. „Uns bleibt die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Wir werden die detaillierte, schriftliche Urteilsverkündung abwarten und prüfen, ob dies für uns in Frage kommt“, sagt Thomas Bartsch, Geschäftsführer der Diakonie Wuppertal – Ev. Kindertagesstätten.
Die Diakonie Wuppertal – Evangelische Kindertagesstätten gGmbH bietet Betreuungsplätze in 24 Tageseinrichtungen verteilt über das Wuppertaler Stadtgebiet an.
Pressemitteilung der Diakonie Wuppertal vom 13.01.2021
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Aus diesem Dilemma gibt es einen Ausweg, Trennung von Kirche und Staat.
Dies fordet die Diakonie nicht.
Arbeitslosengeldbeziehern werden Kirchensteuern abgezogen, auch wenn sie keiner Konfession angehören. Auch hier fordert die Diakonie nicht, nur ihre Mitglieder zu besteuern.
Die Stärkung aller sozialer Einrichtungen wäre angebacht, konfessionelle Privilegien allerdings nicht.