Mietobergrenzen: Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter Wuppertal

Erstellt am 31.01.2016 Nach drei Monaten behördlicher Untätigkeit schaltet Tacheles die Fachaufsicht ein.

Das Landessozialgericht NRW (LSG) verurteilte das Jobcenter Wuppertal Ende Oktober dazu, die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler Hartz-IV-Beziehende rechtmäßig zu bemessen. Jobcenter-Vorstandsmitglied Uwe Kastien erklärte dazu Ende letzten Jahres „das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt“ (WZ 30.12.2015). Tatsächlich gibt es keine Anzeichen der Umsetzung. Nach drei Monaten behördlicher Untätigkeit schaltet Tacheles e.V. nun die Fachaufsicht ein.
Am 29. Oktober 2015 hat das LSG die bisher vom Jobcenter Wuppertal angewendete Methode zur Festsetzung der Werte für die Mietobergrenzen auf Grundlage der Grundmiete für rechtswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, die sogenannten »angemessenen Kosten der Unterkunft« in Zukunft anhand der Bruttokaltmiete zu bemessen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Aktuelle Stellenangebote:

„Entgegen der Ankündigung des Vorstandsmitglieds Kastien hat das Jobcenter bisher die neuen Unterkunftskostenwerte trotz klarer Rechtsprechung nicht umgesetzt“, kritisiert Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles die bisherige Praxis.  „Wir stellen fest, durch diesen fortgesetzten Rechtsbruch erhalten eine Reihe von Haushalten, die vom Jobcenter Leistungen beziehen, nicht die Mietzahlungen, die ihnen zustehen. Schlimmstenfalls werden mit Verweis auf zu hohe Mieten vom Jobcenter sogar Umzüge nicht genehmigt sowie Umzugskosten und Mietkautionen nicht übernommen“, so Thomé weiter.

„Diese rechtswidrige Praxis muss sofort aufhören“, fordert Thomé, „da die Verwaltung entgegen Ihrer eigenen Angabe offensichtlich keine Maßnahmen zur Umsetzung der gerichtlichen Anordnung ergreift, haben wir eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt.“ Der ganze Vorgang sei ohnehin unglaublich, so der Verein, da es bezüglich der Festsetzung von Mietobergrenzen im Hartz-IV-Bereich eine bindende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gebe, die bereits auf das Jahr 2010 zurückgeht (s.u.).

Frank Jäger & Harald Thomé
Tacheles-Online – Redaktion

 

 

BSG, Urteil vom 19.10.2010 – B 14 AS 50/10 R, Randziffer 37, https://openjur.de/u/169795.html

BSG, Urteil vom 20.11.2011 – B 4 AS 19/11 R, Randziffer 34, http://lexetius.com/2011,7164

 

Anmelden

Aktuelle Stellenangebote:

Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert