24.03.2019Claudia Otte
Ministerium rügt schweren Datenschutzverstoß des Jobcenter Wuppertal
Diese Verwaltungspraxis war mit dem Jobcenter abgestimmt, das Jobcenter trägt die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit dieser Firma. Nach Beschwerde von Tacheles wurde diese illegale amtsanmaßende Verwaltungspraxis eingestellt. Dazu mehr hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/…/2408/
Im Fortgang hat die Kooperationsfirma des Jobcenter Wuppertal die medizinischen Diagnosen oder auch Krankheitsbilder der zu untersuchenden Wuppertaler Hartz IV-BezieherInnen an die Arbeitsvermittler des Jobcenters weitervermittelt. Hier geht es zu den >> Dokumenten
Diese illegale Verwaltungspraxis hat Tacheles zur fachaufsichtsrechtlichen Prüfung an das Ministerium für Arbeit und Soziales NRW (MAIS) weitergegeben. Das MAIS hat nun mit Schreiben an uns als Beschwerdeführer erklärt: „alle Beteiligten [wurden] darauf hingewiesen, dass die sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber nur die vermittlungs- und beratungsrelevanten Funktionseinschränkungen und sozialmedizinische Beurteilung enthalten darf, welche für die Aufgabenerfüllung der Jobcenter Wuppertal AöR notwendig ist“. Damit hat das MAIS zu 100 % unserer Position stattgegeben und die Weitergabe dieser Daten für illegal erklärt.
Das MAIS hat zwar etwas lange zur Antwort auf unsere Beschwerde gebraucht, aber diese illegale Verwaltungspraxis, für die das Jobcenter Wuppertal die alleinige Verantwortung trägt, dürfte damit erledigt sein.
Nur stellt sich wieder mal die Frage, Herr Lenz, wie es sein kann das vermutlich über Jahre illegal den Arbeitsvermittlern solche Daten übermittelt wurden? In wieviel Fällen erfolgte diese Übermittlung? Wer trägt dafür die Verantwortung im Jobcenter Wuppertal?
Quelle: Harald Thomé / Tacheles Online – Redaktion
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