Mutter- und Kinderschutz bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

Der Schutz von schwangeren und stillenden Frauen und ihrem Kind bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium wurde am vergangenen Freitag von der Bergischen Universität und dem Institut ASER e.V. für und mit insgesamt über 280 Live-Teilnehmer*innen diskutiert.

Pressemitteilung des Fachgebiets Sicherheits- und Qualitätsrecht in der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal vom 12. Dezember 2023:

Schutz von schwangeren und stillenden Frauen bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium:
Mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Maßnahmen

Dieses Thema wurde am 8. Dezember 2023 beim 176. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium und 28. ASER-Weihnachtskolloquium von Dr. Josef Kröger vom Unterausschuss I des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) und von Prof. Dr. Ralf Pieper von der Bergischen Universität Wuppertal für und mit insgesamt über 280 Teilnehmer*innen diskutiert.Mit dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) von Anfang 2018 wurden die gesetzlichen Grundlagen verbessert, um die adäquate Umsetzung eines zeitgemäßen Mutterschutzes auf Basis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 MuSchG sicherzustellen und dabei die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen während Schwangerschaft und Stillzeit zu erhalten.

Die Erarbeitung eines staatlichen Regelwerks zum Mutterschutzgesetzes ist notwendig, um die Schutzziele des Gesetzes zu konkretisieren. Damit werden der betrieblichen Praxis und vorrangig den Arbeitgeber*innen wichtige Grundlagen und Erkenntnisse zur Verfügung gestellt, um Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Teilhabe von schwangeren und stillenden Frauen zu gewährleisten und zu verbessern.

Dr. Kröger wurde im Jahr 2021 für seinen wissenschaftlichen Beitrag „Entwicklung und Wirkungsgrad des Mutterschutzrechts unter besonderer Berücksichtigung ergonomischer Belastungen am Arbeitsplatz und deren Konsequenzen für den Arbeitgeber“ von der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal promoviert.

Dr. Kröger und Prof. Dr. Pieper haben in der Arbeitsgruppe „Mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung“ des Unterausschusses 1 „Grundsätzliches“ vom Ausschuss für Mutterschutz die Entwicklung zum dann erreichten Arbeitsergebnis der ersten Mutterschutzregel 10.1.01 relevant vorangetrieben und mitentwickelt, die am 8. August 2023 durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) bekannt gegeben wurde.

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