16.02.2011DGB Wuppertal
Niedriglöhne reißen Löcher in den städtischen Haushalt
Rund 5 Mio. Euro musste die Stadt Wuppertal im vergangenen Jahr für die Wohnkosten derer ausgeben, die trotz eines sozialversicherten Jobs auf Hartz IV angewiesen sind. Im Schnitt muss die Stadt rund 400.000 Euro pro Monat allein für die Unterkunftskosten für Erwerbstätige ausgeben, die von einem sozialversicherten Job nicht leben können.
Nach DGB-Informationen verdienten zuletzt mehr als 3.000 aller sozialversichert Beschäftigten in Wuppertal so wenig, dass sie ergänzend Hartz IV beantragen mussten. Die tatsächliche Zahl der erwerbstätigen Armen sei noch größer, da viele aus Scham oder Unwissenheit auf die ihnen zustehenden Sozialleistungen verzichten. Die hohe Zahl der Hartz IV-Empfänger mit Minijobs sei ebenso wenig berücksichtigt.
Die gewerkschaftliche Forderung nach gesetzlichen Mindestlöhnen nütze auch den Städten und Gemeinden und würde die kommunalen Kassen entlasten. „Armut trotz Arbeit ist teuer – auch für Wuppertal. Während die Stadt von einer Zurückdrängung des Niedriglohnsektors und existenzsichernden Mindestlöhnen positiv profitieren würde“, so Guido Grüning, Regionalsekretär des DGB Wuppertal.
Er kritisierte zugleich, dass bisher Löhne, die auf Hartz IV angerechnet werden, vorrangig den Bund begünstigen. Erwerbseinkommen werde zuerst auf die vom Bund finanzierte Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet; nur dann, wenn noch anrechenbares Einkommen übrig bleibt, reduziert dies die von den Kommunen zu tragenden Wohnkosten für Hartz IV-Empfänger. Dieses Anrechnungsverfahren bei Erwerbseinkommen im Rahmen von Hartz IV nütze vor allem dem Bund und benachteilige Städte und Gemeinden. „Städtische Regionen werden besonders belastet, ebenso wie Regionen mit einem ausgeprägten Niedriglohnsektor“, kritisierte Grüning.
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Außer Scham und Unwissenheit dürfte da sicher noch eine dritte Komponente dazukommen: Man möchte sich nicht abwimmeln, schikanieren, belügen und demütigen lassen. Diese bewußten „Spar“-Methoden der Ämter, um Menschen von Leistungen auszusperren, die ihnen eigentlich zustehen, muß viel stärker in die Berichterstattung einfließen.