Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II.

An der Befragung haben Leistungsbezieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Anwältinnen und Anwälte aber auch viele Jobcentermitarbeiter*innen teilgenommen. 86,9 % aller Befragten halten Sanktionen für Arbeitsmarktintegration nicht geeignet

Zur Vorbereitung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Sanktionen bei Hartz IV am 15. Januar 2019 hat der Erwerbslosenverein Tacheles eine umfangreiche Umfrage zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durch die Jobcenter durchgeführt. Die Umfrage wurde am Dienstag dem BVerfG übergeben und die Ergebnisse in das Verfahren eingebracht.

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An der Befragung haben Leistungsbezieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Anwältinnen und Anwälte aber auch viele Jobcentermitarbeiter*innen teilgenommen.

„Von der hohen Anzahl von über 21.000 Umfrageteilnehmer*innen sind wir noch immer überwältigt. Auch, wenn die Umfrage nicht als empirisch repräsentativ gilt, können wir daraus durchaus wichtige Schlüsse ziehen. Insbesondere in Bezug auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, der Gefahr einer Dequalifizierung sowie die Folgen von Sanktionen“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.

Dazu einige Ergebnisse:
86,9 % aller Befragten hielten Sanktionen „nicht für geeignet“, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Vielmehr führen die Sanktionen nach Meinung von 80% der Umfrageteilnehmer*innen zu schlechter entlohnten und prekären Jobs. Fast genauso viele (79,2%) sehen eine konkrete Dequalifizierung für ihre weitere erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Dass Sanktionen auch ganze Haushalte, sogenannte Bedarfsgemeinschaften, treffen sehen 83,9% der Befragten. Besonders betroffen sind demzufolge mit rund 77,9% alleinerziehende Eltern von sanktionierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie deren Geschwister.

Weit über die Hälfte (64,9%) der Befragten bestätigten, dass Sanktionen zu Wohnungsverlust geführt haben und 69,6 % haben in diesem Zusammenhang Kenntnis von Stromsperren. Für rund drei Viertel der Teilnehmenden (70,3%) waren/sind die Geldkürzungen der Beginn einer Verschuldungsspirale und mehr als jeder Zweite (56,3%) hat erlebt, dass Sanktionen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes geführt haben.

63,3% aller Befragten erklärten, dass Sanktionen zu Resignation und Motivationsverlust führen. Als Gründe gaben 44,5% „Überforderung aufgrund psychischer Erkrankung/Belastung“ an. Dass eine Zuweisung für eine berufliche oder persönliche Qualifikation nicht immer passgenau ausgeführt wird, bemängeln 40% der Teilnehmenden. Mängel bei der Beratung der Jobcenter vor Ort kritisieren 37,4% der Befragten und mehr als jeder Dritte (38,0%) erlebte „rechtswidriges oder willkürliches“ Verhalten“ durch die Jobcenter.

Zu diesem Befund ergänzt Thomé: „Diese Zahlen spiegeln massive Menschenrechtsverletzungen wieder. Sanktionen dürfen niemals zu Wohnungs-, Energielosigkeit oder gar dem Wegfall der Krankenversicherung führen. Sie belegen, dass die Leistungsberechtigten arbeiten wollen, aber nicht die notwendige Unterstützung durch die Jobcenter erhalten. Selbst jede/r zweite Jobcentermitarbeiter/in (50,3%) bemängelte die schlechte Beratung der eigenen Behörde.“

Tacheles e.V. fordert die Abschaffung aller Sanktionen im Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen die Berufsfreiheit, führen zu existenziellen Notlagen und zum eklatanten Vertrauensverlust gegenüber den Jobcentern und deren Mitarbeiter*innen. Der Verein ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Probleme bei seiner Entscheidung ernsthaft berücksichtigen wird.

Teil 1: Befragungsergebnissse und Auswertung (7,2 MB): https://tacheles-sozialhilfe.de/…/Auswertung_Tacheles_Onlin…

Teil 2: Anhang C – Rückmeldungen aus der Befragung (5,2 MB)https://tacheles-sozialhilfe.de/…/Auswertung_Tacheles_Onlin…

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