Pflegekammer NRW, Pflegekräfte wehren sich gegen Zwangsmitgliedschaft
Die Pflegekammer NRW wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen ins Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) implementiert.
„Die Pflegekammer ist keine Interessenvertretung der Pflege, sondern dient der Sicherstellung der Pflege-Qualitätsstandard für die Patienten. Aufgaben, die bisher der Arbeitgeber und Staat übernahmen, werden jetzt an die Pflegekammer abgegeben und die Pflegenden sollen das auch noch bezahlen“, kritisiert Elke W. seit 30 Jahren examinierte Krankenschwester in der LWL-Klinik Dortmund. „Viele fühlen sich davon überrumpelt und zweifeln an dem Nutzen der neuen Kammer.“
„Die Pflegekammer NRW ordert vom Pflegepersonal Mitgliedschaften und Beiträge – und das, obwohl längst nicht alle Mitglied sein wollen.“
Was eine Pflegekammer nicht kann und warum sie bei Pflegekräften in der Kritik steht:
- Sie ist nicht die Interessenvertretung und Stütze der einzelnen Pflegefachperson, wenn es Probleme und Konflikte im Beruf bzw. am Arbeitsplatz gibt.
- Sie kümmert sich nicht primär um bessere Arbeitsbedingungen.
- Sie ist nicht zuständig für die fachliche Weiterentwicklung.
- Sie bietet keine Altersversorgung.
- Sie verhandelt keine Tarife.
- Sie führt keine Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch.
- Pflegekammern haben ein gesetzliches Mandat, Berufsordnungen zu erlassen, die z.B. eine Fortbildungsverpflichtung beinhalten, die Berufsangehörigen zu registrieren sowie Weiterbildungen zu regeln.
„Pflegefachkräfte sind gezwungen, bis zu Tod in der Kammer zu bleiben“, macht Elke W. diesen Zwang deutlich. „Bisher mussten Pflegefachkräfte für die Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt werden, und er stellte auch die Finanzierung sicher. Doch eine Pflegekammer kann die Arbeitgeber nicht in die Pflicht nehmen. Mit der Fortbildungspflicht bürdet die Pflegekammer damit alleine den Pflegekräften die Verantwortung für ihre Qualifizierung auf.
Eine Pflegekraft aus Wickede/Ruhr hat eine weitere Open Petition (HIER) gegen den Zwang zur Pflegekammer gestartet.
„Mit dieser Petition wollen wir die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft und die daraus resultierenden Beitragszahlungen nach der Aufbauphase verhindern. Eine Pflegekammer sollte ,wenn auf freiwilliger Mitgliedschaft bestehen und nicht auf der Annahme „wer zahlt, der bestimmt.“
Begründung
Eine Pflegekammer bedeutet meinem Empfinden nach eine lebenslange kostenpflichtige Zwangsmitgliedschaft, nur durch das Führen der Berufsbezeichnung, auch wenn man nicht mehr in dem Beruf tätig ist. Die Zielsetzung, dass sich jeder die Kammer leisten kann, gibt in keinster Weise Aufschluss über die mögliche Höhe der Beiträge. Ich würde nur zusätzlich mit einem Zwangsbeitrag wirtschaftlich belastet, weil die Höhe der Beiträge für die Pflegekammer noch völlig unklar ist, da sie durch die Mitglieder der Kammerversammlung nach der Aufbauphase beschlossen wird.
Zudem wird durch die Pflegekammer eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt, die auch durch die Zwangsmitgliedsbeiträge finanziert wird. Meiner Meinung nach handelt eine Pflegekammer als staatliche Zwangseinrichtung nicht im Interesse der Pflegekräfte, sie wird in keinster Weise als Vertretung der Interessen der Pflegenden dienen. Durch die Zwangsmitgliedschaft mit einem mir aufgezwungen Interessenvertreter würde mir das Recht zur freien Wahl meiner Interessenbewahrung genommen.
Für jeden Einzelnen würde eine Fortbildungspflicht bestehen, für die man mit Sanktionen bedroht wird und die der Arbeitnehmer selber zahlen und in seiner wenigen Freizeit organisieren muss.
Die Beschränkung der Aufgaben der Pflegekammer auf Selbstverwaltung und Fort- und Weiterbildung dienen nicht dem Ziel, die allgemeine Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
Die beitragspflichtige unfreiwillige Mitgliedschaft in der Pflegekammer würde zwangsläufig nur dazu führen, den Beruf noch unattraktiver zu machen und somit die bekannte Problematik des Fachkräftemangels zu verschärfen.
Die Pflege betrifft in einer demokratischen Gesellschaft nicht nur einen Errichtungsausschuss der Pflegekammer bestehend aus nur 38 Personen, sondern alle Pflegenden.
Die Grundrechte der Pflegenden würden durch die Entscheidung von nur 38 Personen außer Kraft gesetzt.„Pflege betrifft alle, auch beitragslos!“ Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Stefanie Hering aus Wickede
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