Schwere Datenschutzverstöße der bit gGmbH und des Jobcenter Wuppertal

Mal ganz konkret für jeden nachvollziehbar

Schwere Datenschutzverstöße der bit gGmbH und des Jobcenter Wuppertal mal konkret

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Der Kontext: Das Jobcenter Wuppertal AöR bedient sich der Firma bit gGmbH zur arbeits- und sozialmedizinischen Untersuchungen und hat alleine in den Jahren 2014 – 2017 insgesamt 12.159 arbeits- und sozialmedizinischen Untersuchungen bei der bit gGmbH in Auftrag gegeben. Die bit gGmbH ist formell Verwaltungshelfer des Jobcenters im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 2 SGB II. Verwaltungshelfern können Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Der Arbeitsvermittler des Jobcenter bekommt nach erfolgter Untersuchung eine „Sozialmedizinische Stellungnahme“ von der bit gGmbH übersendet. In dieser werden dezidiert die konkreten Krankheitsbefunde an den Arbeitsvermittler mitgeteilt. Ebenso erfolgt eine umfangreiche „Sozialmedizinische Beurteilung“ in dieser werden wesentliche Eckpunkte der medizinischen Einschränkungen dezidiert dem Arbeitsvermittler dargestellt. Um sich das mal konkret vorzustellen, veröffentlichen wir die erste Seite einer solchen “Sozialmedizinische Stellungnahme“ der bit gGmbH. Hier werden vorliegend zehn Krankheitsbefunde der untersuchten ALG II-Leistungsbezieherin mitgeteilt. Darin steht dann unter anderem „Zustand nach bösartiger Veränderung der Gebärmutter“ einer untersuchten ALG II-Leistungsbezieherin an den männlichen Arbeitsvermittler.

DAS GEHT GAR NICHT!

Das sind gravierende und nicht akzeptable Datenschutzverstöße durch das Jobcenter Wuppertal und der bit gGmbH. Die Datenweitergabe der Krankheitsbefunde ist unzulässig, weil es für die Leistungsgewährung nicht erforderlich ist (§67a Abs. 1 S. 1 SGB X).

Hintergrund: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1089835801195656&id=1019523434893560

Harald Thomé /Tacheles – Online Redaktion

 

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