12.12.2012Redaktion
Sozialticket kommt
Berechtigt zum Kauf des Sozialtickets sind alle Inhaber eines „Wuppertal-Passes“, sofern das „Sozialticket“ in dem Pass als Leistung aufgeführt ist. Berechtigt zum Kauf des günstigen Tickets ist außerdem jeder, der Wohngeld bezieht. Auch diese Gruppe kann den „Wuppertal-Pass“ zur Vorlage bei den WSW nutzen. Wer bisher noch keinen „Wuppertal-Pass“ beantragt hat, erhält ihn in der Wohngeldstelle. Darüber hinaus können alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters das Sozialticket erhalten. Sie legen zum Kauf des Tickets bei den WSW bis auf Weiteres die GEZ-Bescheinigung vor, die mit den Leistungsbescheiden vom Jobcenter ausgestellt wird.
Ab 17. Dezember kann das Sozialticket in den WSW-MobiCentern erworben werden. Das Ticket wird es in einer Papierversion mit Wertmarken oder als Chipkarte (bei monatlicher Abbuchung vom Konto) geben.
Wertmarken sind auch in den privaten Vertriebsstellen erhältlich, ab 1. Januar auch an den Automaten.
Für alle Wuppertaler ist das Sozialticket im Stadtgebiet Wuppertal gültig. Das Sozialticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Erlaubt ist die Mitnahme von bis zu drei Kindern unter 15 Jahren montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie ganztägig samstags, sonntags und an Feiertagen. Für Fahrten über den Geltungsbereich hinaus innerhalb des VRR-Raumes muss ein ZusatzTicket gelöst werden. Gleiches gilt für die Mitnahme eines Fahrrads und die Nutzung der 1.Klasse.
Das Sozialticket wird nur für die Zeit der Leistungsgewährung ausgestellt. Bei einer Verlängerung der Leistung muss ein neuer Nachweis erbracht werden. Weitere detaillierte Informationen sind unter www.wsw-online.de erhältlich.
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Quelle: WSW
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