Tacheles: Direktzahlung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in Wuppertal !

Teilhabeleistungen kommen wegen absurder bürokratischer Hürden nicht bei den Familien an, Tacheles fordert das Geld direkt an die Familien auszuzahlen.

Tacheles PM vom 03.09.2019: Direktzahlung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in Wuppertal

Das Geld kommt nicht bei den Kindern an!

Zum 1. August 2019 sind Änderungen beim sogenannten Bildungs- und Teilhabepacket (BuT) in Kraft getreten: Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien bekommen etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten, das Antragsverfahren wurde erleichtert. Doch vielfach kommen die Leistungen wegen absurder bürokratischer Hürden nicht an. Deshalb fordert Tacheles e.V. zusammen mit anderen Erwerbslosengruppen, -organisationen und der Nationalen Armutskonferenz die Kommunen und Landkreise auf, das Geld direkt an die Familien auszuzahlen.

Die BuT-Leistungen wurden bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw., wie in Wuppertal, direkt mit den Leistungsanbietern – z.B. Schulen oder Sportvereine – abgerechnet. Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird zweimal im Jahr direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler*innen überwiesen. Dieses „Sach- und Dienstleistungsleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. „Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich in Schule oder Sportverein zwangsläufig als ‚Hartz-IV‘ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Bürokratie,“ erklärt Frank Jäger, Sozialberater beim Verein Tacheles. „Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht – nicht einmal die Ämter.“

So ist es kein Wunder, dass in den vergangenen Jahren nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder die BuT-Leistungen abgerufen wurden. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden.[i] Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Mio. Kindern, die Hartz-IV oder vergleichbare Leistungen bezogen haben – oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.

Wuppertal liegt bei den Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe mit einer Teilhabequote von 2,5 % an vorletzter Stelle in NRW. Im Ferienmonat Juli 2017 nahmen von 8.597 berechtigten Kindern in Wuppertal ganze 217 Kinder diese Leistung tatsächlich in Anspruch.[ii] „Zum hohen bürokratischen Aufwand, um die seit August auf 15 € erhöhte Direktzahlung an Vereine oder andere Anbieter monatlich zu realisieren, kommt die Unwissenheit der Eltern und die restriktive Bewilligungspraxis, die wir hier in Wuppertal feststellen,“ erklärt Frank Jäger das schlechte Abschneiden der Stadt.

Allerdings gibt es bei den BuT-Leistungen ein Ausreißer nach oben: Bei den 6- bis 15-jährigen kamen 2018 die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf in 84 % der Fälle an. Dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf das Konto überwiesen. Insgesamt sei dennoch „die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche … niederschmetternd gering,“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in seiner Studie fest.[iii]

Ab August ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Landkreisen, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, Geldleistungen direkt an die Eltern zu überweisen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. „Deshalb hat der Erwerbslosenverein Tacheles diese Kampagne mitangestoßen und fordert die Stadt Wuppertal und ihre Sozialverwaltung auf, die Richtlinien umgehend zu ändern und alle BuT-Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen,“ schließt Jäger.

Tacheles-Onlineredaktion

 

·         Hintergrundinformationen vom zu den BuT-Änderungen: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/PM_Bildungspaket_30-7-2019_Hintergrund_-AufRecht-bestehen.pdf

·         Tabelle zu Inhalt und Änderung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT): https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/PM_Bildungspaket_Tabelle-Inhalt_Aenderungen_8-2019_-AufRecht-bestehen.pdf

 

 


[i] Widerspruch e.V. – Bielefeld, Juli 2019 – „BuT-Anträge bundesweit 2018 – Eigene Auswertung aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II“ – www.widerspruch-sozialberatung.de/dat/aktuelles.html

[ii] Der Paritätische – Forschungsstelle, Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus, Kurzexpertise Nr. 4/2018, 44

[iii] Ebda., 18

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