Tacheles veröffentlicht interne Dienstanweisungen vom Jobcenter und Sozialamt

Im Rahmen einer Kampagne für mehr Transparenz bei Behörden veröffentlicht der Erwerbslosen-und Sozialhilfeverein Tacheles interne Dienstanweisungen vom Jobcenter, dem Sozialamt und dem Forderungseinzug der Stadtkasse.

Tacheles Pressemitteilung vom 15.04.2014 

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Bürger/innen soll so die Möglichkeit gegeben werden, Verwaltungshandeln besser zu verstehen und sich gegen willkürliche und rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen.

Die internen Dienstanweisungen vom Jobcenter Wuppertal, dem Sozialamt und der Stadtkasse Wuppertal veröffentlicht Tacheles e.V. auf seiner neuen Webseite unter www.tacheles-sozialhilfe.de.

„Wir wollen mit dieser Kampagne den über 50.000 Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe in Wuppertal, aber auch anderen Beratungsstellen, Anwältinnen und Anwälten bis hin zu den zuständigen Sozialgerichten einen Einblick in die Entscheidungsgrundlagen der Behörden verschaffen“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender des Vereins Tacheles. „Durch solche Informationen erhalten diese wichtige Argumente und Hilfen, um etwaige Willkürentscheidungen der Ämter alleine durch den Abgleich mit den entsprechenden Dienstanweisungen angreifen zu können“.

Der Verein Tacheles stellt die Kampagne für Behördentransparenz unter das Motto: „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wirksam durchsetzen!“

Aktuell hat der Verein insgesamt 87 Dienstanweisungen der Wuppertaler Ämter veröffentlicht. Diese mussten von den beteiligten Behörden aufgrund von regelmäßig gestellten Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an Tacheles e.V. herausgegeben werden. „Besonders zögerlich bei der Herausgabe der Informationen war das Jobcenter Wuppertal“, erläutert Thomé. „Um das zu erreichen, mussten wir mehrfach vor Gericht klagen beziehungsweise damit drohen, Beschwerden beim Beauftragten für Informationsfreiheit einlegen sowie Fachaufsichtsbeschwerden beim zuständigen Landesministerium.“

Das Informationsfreiheitsgesetz NRW schreibt auch eine Veröffentlichungspflicht der kommunalen Behörden vor. „Es wäre zu wünschen, dass die Tacheles-Kampagne für Behördentransparenz der Anfang einer freizügigeren Informationspolitik der Wuppertaler Sozialbehörden, aber auch anderer Bereiche der kommunalen Verwaltung wird“, resümiert Thomé.

Das Tacheles Transparenzprojekt ist im Internet zu finden unter http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen

15.04.2014

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