Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen

Unternehmen erhalten jetzt Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen- Abgabe bis 31. März bei Agentur für Arbeit Wuppertal

Unternehmen aus Wuppertal, Velbert, Wülfrath und Heiligenhaus mit mindestens 20 Arbeitsplätzen erhalten jetzt Post von der Agentur für Arbeit Wuppertal. Wie in jedem Jahr überprüft diese, ob die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen im Jahr 2011 eingehalten wird. Andernfalls müssen die Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Noch bis 31. März haben die Unternehmen Zeit, die Beschäftigtendaten mitzuteilen.

 Dafür können die Unternehmen entweder den Vordruck nutzen, den die Agentur für Arbeit Wuppertal zusendet oder die Anzeige auf elektronischem Wege erledigen. Auch Unternehmer, die noch nicht angeschrieben wurden und daher keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Unterlagen über die Serviceseite zu nutzen.

Die Serviceseite http://www.rehadat-elan.de im Internet bietet Hilfe bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe, der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Auch die Vordrucke zum Anzeigeverfahren sind dort abrufbar.

 Arbeitgeber, die weitere Fragen zum Anzeigeverfahren oder zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer haben, können sich an Petra Marklowsky vom Reha-SB-Team der Agentur für Arbeit Wuppertal (Telefon 0202 2828-214) wenden.

 Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wer dieser Vorgabe nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen.

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