Und wieder ein bedauerlicher Einzelfall im Jobcenter Wuppertal

Und wieder ein Fall von vom Jobcenter Wuppertal produzierter Gefahr der Obdachlosigkeit. Jobcenterleiter Thomas Lenz kennt den Sachverhalt und handelt nicht

 

Wir thematisieren den nächsten Fall aus der Reihe „bedauerliche Einzelfälle“ des Jobcenter Wuppertal: eine junge Frau, alleinerziehend mit zwei kleineren Kindern, schwanger, zieht mit ihrem Freund und Kindesvater des ungeborenen Kindes zusammen.
Die beiden werden, entgegen der gesetzlichen Vorschriften, sofort zu einer Bedarfsgemeinschaft erklärt, die Frau bekommt dadurch nur die Regelbedarfsstufe 2, also 382 €, statt 424 € und der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehung in Höhe von 152,64 € fällt weg. Insgesamt werden hier monatlich 194,64 € unterschlagen.
Das Gesetz schreibt aber vor, dass sie erst dann in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wenn die Partner länger als ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammen leben (§ 7 Abs. 3a SGB II). Dies ist aber erst mit der Geburt des Kindes, voraussichtlich im April 2019, erfüllt.

Der Freund der Frau ist italienischer Staatsbürger, er war bis zum 07.11.2018 sozialversicherungspflichtig beschäftigt und besitzt daher die Arbeitnehmereigenschaft, somit hat er für mindestens 6 Monate einen SGB II Anspruch.

Das Jobcenter ignoriert die Rechtslage, verneint jeden Anspruch von ihm und zahlt in der Folge keine Leistungen aus. Aber das ist noch nicht alles, als absolute Krönung wird direkt noch für alle Personen gar keine Miete und Heizung mehr bezahlt.

Selbst wenn der Anspruch des Kindsvaters noch ungeklärt ist, hätten mindestens für die Frau und ihre Kinder kopfanteilig Miete, Heizkosten und auch die fällige Kaution gezahlt werden müssen. Die Miete beträgt derzeit 500 €, die Kaution 1.000 €, davon hätten mindestens ¾ gezahlt werden müssen, also 375 € und 750 €. Der Anspruch auf Leistungen der Frau ist nämlich nicht ungeklärt.

Seit dem 1. Oktober 2018 wird keine Miete/Heizung gezahlt, das sind jetzt 4 x 500 € und auch die 1.000 € Kautionen fehlen. Von der fehlenden Existenzsicherung für den Freund und dem zu Unrecht nicht bezahlten Betrag von monatlich 194,64 € für die hochschwangere Frau ganz zu schweigen

Eine Situation die von Seiten des Vermieters jederzeit zu einer fristlosen und ordentlichen Kündigung führen kann.

Die Frau hatte sich am 11.12.2018 mit einer Beschwerde an Herrn Lenz, Jobcenterleiter Wuppertal, gewandt. Im Antwortschreiben vom 17.12.2019 drückt Herr Lenz Verständnis für den Unmut aus, aber für den Freund würde halt kein Anspruch bestehen. Die Frage der fehlenden Zahlungen für Miete und Heizung und Kaution wurde durch Herrn Lenz schlichtweg ignoriert.

Das Verhalten des Jobcenters ist schon vorsätzlicher Rechtsbruch, geteilt und befürwortet durch Herrn Lenz. Es scheint ihm einerlei zu sein, ob eine schwangere Frau mit kleinen Kindern obdachlos wird, ob sie krankenversichert ist (die Krankenversicherung wurde auch über Monate mal eingestellt) und dass die Frau und ihr Freund hunderte von Euro im Monat zu wenig haben.

Also Folge des rechtswidrigen und ignoranten Verhaltens des Jobcenters und Herrn Lenz: Widerspruchs- und Klageverfahren, Gefährdung der Wohnung, der Gesundheit der Kinder, des Ungeborenen und der Familie. Dieses rechtswidrige Verhalten durch das Jobcenter Wuppertal, im vorliegenden Fall in voller Kenntnis durch den Leiter Thomas Lenz muss aufhören!

Das sind Beratungsfälle, wie wir sie im Tacheles regelmäßig erleben. Seit diesem Jahr haben wir uns entschlossen, diese zu dokumentieren und der Öffentlichkeit darzustellen.

Den Schriftverkehr können Sie HIER einsehen

Quelle: Harald Thomé / Tacheles – Onlineredaktion

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Kommentare

  1. Frank Sichau sagt:

    Ein solcher Fall, unterstellt, er ist zutreffend, kann eigentlich nur zum sofortigen Ruhen des Amtes von Herrn Lenz sowie einem Disziplinarverfahren führen – oder, sofern die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen vorliegen, zur umgehenden fristlosen Entlassung.

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