07.06.2017Claudia Otte
Universitätsprofessur für Designtheorie und Designforschung zu besetzen
n der Fakultät für Design und Kunst
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Universitätsprofessur für Designtheorie und Designforschung
Bes.-Gruppe: W 2 LBesG NRW (gem. § 36 HG NRW)
zu besetzen.
Die Stelle bildet die designtheoretische Kernprofessur der Abteilung Industrial Design.
Die Inhaberin oder der Inhaber der Stelle
- vertritt das Fach Designtheorie und -forschung in der gesamten Breite des Faches
- verzahnt Wissenschaft und Industrial Design insbesondere im Bereich der Forschung durch Design integrierend und strategisch unter besonderer Berücksichtigung nutzerzentrierter, prospektiver und partizipativer Forschungsmethoden,
- überträgt neueste Erkenntnisse aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung in die Gestaltung und macht Erkenntnisse aus dem Bereich der Designforschung interdisziplinär zugänglich,
- thematisiert Innovation, Umwelt und Engineering in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kontexten und trägt zu den Profillinien der Universität wesentlich bei,
- verantwortet die Lehre in den Grundlagen der Designtheorie, in der Designforschung und in der Designstrategie einschließlich der Vermittlung designhistorischer Hintergründe,
- initiiert, unterstützt und begleitet im interdisziplinären Zusammenspiel Entwurf, Konzeptgestaltung, technische Entwicklung, Projekte und Abschlussarbeiten unter besonderer Berücksichtigung von Nutzungserfahrungen und Nutzungserlebnissen,
- führt Lehre in deutscher und nach Bedarf in englischer Sprache durch,
- akquiriert und leitet innovationsträchtige Projekte mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft,
- ist zur Mitwirkung im sowie im Institut für Produkt- und Innovationsentwicklung (visionlabs) sowie im Institut für angewandte Kunst- und Bildwissenschaften bereit.
Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird als selbstverständlich erachtet.
Die Bergische Universität betrachtet die Gleichstellung von Frauen und Männern als eine wichtige Aufgabe, an deren Umsetzung die zukünftige Stelleninhaberin/ der zukünftige Stelleninhaber mitwirkt.
Stellenanforderung
Wir suchen eine Persönlichkeit an der Schnittstelle von Soziologie, Psychologie sowie Designtheorie und -praxis.
Vorausgesetzt werden
- der Abschluß eines fachlich einschlägigen Hochschulstudiums, vorzugsweise in Industrial Design, Soziologie oder Psychologie mit herausragenden Leistungen,
- eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- darüber hinaus nachgewiesene zusätzliche einschlägige wissenschaftliche Leistungen. Sofern bisher kein Professorenamt bekleidet wurde, wurden diese Leistungen im Rahmen einer Juniorprofessur, im Rahmen einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland erbracht.
- die pädagogische Eignung, die durch eine entsprechende Vorbildung vorzugsweise in einer erfolgreichen einschlägigen Lehrtätigkeit in Fachhochschulen oder Hochschulen umfassend nachgewiesen wurde oder die ausnahmsweise im Berufungsverfahren festzustellen ist,
- Erfahrung als promovierte/r Designer/-in oder in affinen Feldern,
- ein ausgeprägtes Bewusstsein für die gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz von Design.
- Drittmittelerfahrung, insbesondere in Verbundprojekten, ist vorteilhaft.
Kennziffer
P17001
Bewerbungsinformationen
Bewerbungen sind mit Lebenslauf, Zeugniskopien, strukturierter Publikationsliste, Exemplaren oder Sonderdrucken der drei wichtigsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen und ggf. der bisherigen Lehrveranstaltungen unter Angabe der Kennziffer zu richten an den Dekan der Fakultät Design und Kunst, Herrn Univ.-Prof. Dr. Ulrich Heinen, 42097 Wuppertal.
Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungsfrist
07.07.2017
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