Wohngeldreform: Bezug trotz Tücken der Technik gesichert

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es nach der Reform des Wohngeldes einen höheren Zuschuss zur Miete. Außerdem sind jetzt mehr Menschen berechtigt, Wohngeld in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel Geringverdiener oder Menschen mit geringer Rente. Das hatten Bundestag und Bundesrat im November beschlossen.

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Zum 1. Januar soll die Neuerung umgesetzt werden. Das Land NRW, das für die Auszahlung des Wohngeldes zuständig ist, kann aber bis dahin sein IT-Verfahren und das notwendige Online-Tool nicht rechtzeitig umstellen.

Das bedeutet, dass bis zum April eine Auszahlung des erhöhten Wohngeldes nicht möglich sein wird. Menschen, die bereits Wohngeld beziehen, bekommen den gleichen Betrag wie in der Vergangenheit. Ab April wird dann der höhere Betrag gezahlt – auch rückwirkend für die ersten drei Monate des Jahres. Das geschieht automatisch, ein neuerlicher Antrag ist nicht notwendig.

Um das erste Quartal zu überbrücken, hilft eine weitere finanzielle Erleichterung für alle, die Wohngeld beziehen: Sie bekommen im Januar 2023 den Heizkostenzuschuss II. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind das 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es 100 Euro.

Bei geringem Einkommen

„Trotz des extrem kurzen Vorlaufs und der herausfordernden technischen und personellen Anforderungen haben Land und Kommunen jetzt eine Lösung gefunden, um die vom Bund beschlossene Wohngeldreform so zeitnah wie möglich umzusetzen und die Übergangsphase möglichst gut abzufedern. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar“, sagt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind.

Alle Wohngeldbezieherinnen und –bezieher in Wuppertal bekommen Post von der Stadt, in der über die aktuelle Entwicklung informiert wird.

Künftig sollen jetzt nach der Reform Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner Wohngeld bekommen, die wegen eines geringen Einkommens laufende Kosten nicht tragen können. Wuppertaler, auf die das zutrifft, können jetzt Wohngeld beantragen. Sie bekommen bei Berechtigung dann zunächst auch den niedrigeren Satz nach alter Wohngeld-Regelung und ab April dann rückwirkend den höheren Satz.

Zwei Millionen berechtigt

Bundesweit erhielten bislang 600.000 Haushalte den staatlichen Zuschuss zu Miete. In Zukunft, so die Berechnungen, werden rund zwei Millionen Menschen dazu berechtigt sein. In Wuppertal erhielten bislang 4.000 Haushalte einen Zuschuss zur Miete. Die Fachleute der Stadt rechnen in Zukunft mit mindestens 12.000 Haushalten, die ein Anrecht auf Unterstützung für die Miete haben. „Wir haben kurzfristig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht, die im Laufe des nächsten Jahres kommen und eingearbeitet werden. Die Reform hat uns keinen großen Vorlauf ermöglicht. Wir bitten um Verständnis, wenn es zu Beginn weniger rund läuft als wir uns das wünschen“, so Dezernent Arno Minas.

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Kommentare

  1. Susanne Thönes sagt:

    Entsprechende Mails an Team- und Ressortleitung, sowie an den Dezernenten, den Antragseingang diesbezüglich zu ändern, blieben bis heute unbeantwortet, das nur nebenbei…

  2. Susanne Thönes sagt:

    Es wäre schön, wenn die entspr. Dienststelle es schon einmal schaffen würde, die Weiterleistungsanträge zeitnah zu bearbeiten.
    Ein solcher Antrag meiner 93-jährigen Schwiegermutter ist seit mehr als 3 Monaten unbearbeitet.
    Das sind oft „einfach gelagerte Fälle“, die man ruckzuck vom Tisch haben könnte.
    Auf Nachfrage kam die Antwort, dass man strikt nach Antragseingang abarbeiten, egal ob Erst- oder Weiterleistungsantrag…
    Insofern bezweifle ich, dass das neue Wohngeld Plus im April fließt und der zweite Heizkostenzuschuss im Januar- ist eben Wuppertal.
    Hoffen wir, dass meine Schwiegermutter es noch erlebt…

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