11.02.2022PuM
Zugang zur Agentur für Arbeit nur noch mit FFP2-Maske
Wegen der bundesweit stark steigenden Infektionszahlen wollen die Agenturen für Arbeit ihre Kundinnen und Kunden und ihre Mitarbeitenden bestmöglich schützen. Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Ausnahmen gelten selbstverständlich für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.
Im Bedarfsfall erhalten die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Agentur für Arbeit eine FFP2-Maske.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.
Die Regelungen gelten bundesweit für die Agenturen für Arbeit.
Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.
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