Ab Oktober 2G-Regelung für Vorstellungen und Konzerte der Wuppertaler Bühnen
Der Hauptausschuss der Stadt Wuppertal hat am Mi. 22. September 2021 die Einführung einer 2G-Regelung für den Besuch von Kulturveranstaltungen beschlossen. Die Wuppertaler Bühnen werden diese Regelung nach Rücksprache mit der Stadt ab Fr. 1. Oktober 2021 für ihre Veranstaltungen anwenden. Nach der 2G-Regel haben vollständig geimpfte Personen sowie Besucher_innen, die an Corona erkrankt waren und inzwischen genesen sind, Zutritt zu Vorstellungen und Konzerten von Oper, Schauspiel und Sinfonieorchester.
Die entsprechenden Nachweise müssen beim Einlass vorgezeigt werden. Ein negatives Testergebnis reicht ab Oktober nicht mehr.
Von dieser Regelung ausgenommen sind aktuell alle Besucher_innen unter 18 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können. Für Personen, die ihre Tickets vor dem Inkrafttreten dieser Regelung erworben haben und keinen 2G-Nachweis erbringen können, besteht die Möglichkeit, diese Karten zurückzugeben. Wenden Sie sich hierzu bitte an die KulturKarte unter Tel. +49 202 563 7666. Für das Familienkonzert ›Jack und die Bohnenranke‹ am So. 26. September 2021 gilt diese Regelung noch nicht, hier erhalten auch negativ getestete Personen Zutritt.
Die Wuppertaler Bühnen freuen sich, unter Berücksichtigung der gültigen Coronaschutzverordnung und den entsprechenden Hygienekonzepten den Menschen ein reichhaltiges und abwechslungsreiches Kulturprogramm bieten zu können. Alle Veranstaltungen von Oper, Schauspiel und Sinfonieorchester sind zu entdecken unter wuppertaler-buehnen.de. Informationen und Tickets sind erhältlich über die KulturKarte.
Die Maßnahmen, die die Wuppertaler Bühnen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus ergreifen, werden regelmäßig aktualisiert und sind zu finden unter wuppertaler-buehnen.de/corona.
Quelle: Wuppertaler Bühnen und Sinfonieorchester GmbH
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Nachweislich Gesunde, die mangels vorhandener Krankheit gar keine Genesenen und Geimpften anstecken können, dürfen das Konzert nicht besuchen.
Geimpfte, die trotz dieser Impfung andere Menschen weiter infizieren können, dürfen teilnehmen (siehe 2G-Party in Münster, bei der 85 Personen infiziert wurden).
Kann mit bitte jemand diese Logik erklären?