Junge Sänger aufgepasst!

Der Kulturplus-Preis wird 2019 das zweite Mal vom Verein Kulturplus e. V. in Kooperation mit den Bergischen Blättern und der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft ausgeschrieben

Der Kulturplus-Preis 2019 richtet sich an junge Kulturschaffende zwischen 18 und 35 Jahre, deren Ziel es ist, von ihrer Kunst leben zu können – in diesem Jahr speziell an junge Singer-Songwriter, die im Bergischen Land leben, arbeiten oder einen Bezug zur Region haben. Der Preis ist mit 300 Euro dotiert. Bewerben können sich Musiker mit einem selbstgeschriebenen, selbst gesungenen und selbst mit einem Instrument live eingespielten deutschsprachigem Song. Er soll in Form eines Videos auf der Plattform „YouTube“ inklusive Link für die Jury-Mitglieder zur Verfügung gestellt werden.

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Die Anschrift der Musikerin/des Musikers inklusive E-Mail-Adresse und Geburtsdatum muss beim Video-Link mit angegeben werden. Bewertet werden Text, Musik und Interpretation (Performance). Die Aufnahme muss zwischen 2:30 und 3:30 Minuten lang sein und darf noch nicht bei Konzerten oder auf Tonträgern veröffentlicht worden sein.

In der Jury sitzen Vertreter der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der regionalen wie überregionalen Musikszene.

Die Gewinner werden im Rahmen einer Preisverleihung (voraussichtlich im September 2019) vorgestellt und verpflichten sich, dort ihren Song zu präsentieren. Darüber hinaus wird der Gewinner-Text sowie die der Plätze zwei und drei in den Bergischen Blättern abgedruckt und die Musiker vorgestellt. Eine Vergütung sowohl der Veranstaltung als auch des Abdrucks sind nicht vorgesehen.

Einsendeschluss für die Bereitstellung des Video-Links ist der 30. Juni 2019. Es werden nur Einsendungen berücksichtigt, die bis zum 30. Juni 2019 als Download-Link an die Adresse s.nasemann@bergische-blaetter.de eingehen. Die Musikerin oder der Musiker muss der alleinige Verfasser des Textes und der Musik sein und die Rechte am Text und der Musik besitzen. Einsendungen, die unseren Vorgaben nicht entsprechen, können vom Preis ausgeschlossen werden; das gilt auch für Songs mit pornografischen sowie (religiös oder politisch) radikalen oder gewaltverherrlichenden Darstellungen. Die Wahl der Jury ist verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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