23.10.2019Binder For TTW
Wuppertal und die Informationsfreiheit
Als der ehem. PR-Berater des Tanztheaters, Ulrich Bieger, dem WDR im August diesen Jahres ein Interview gab, in welchem er bestätigte, den Auftrag gehabt zu haben, die gegen Adolphe Binder lautenden Vorwürfe im Vorfeld ihrer Kündigung an die Presse zu geben, wurde am 15.08. bei der Stadt ein Antrag nach Paragraph 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG-NRW) bzgl. dieser Angelegenheit gestellt.
Gegenstand der Information:
Informelles Gremium unter Beteiligung von Stadtdirektor Herrn Dr. Johannes Slawig und dem Dezerneten für Kultur, Matthias Nocke sowie dem ehem. PR Berater Herrn Bieger im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen über die Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Wuppertal Pina Bausch GmbH, Adolphe Binder.
Der Eingang des Antrages wurde noch am selben Tag bestätigt.
Am 24.09. wurde an die Beantwortung der Anfrage erinnert, worauf jedoch keine Reaktion erfolgte.
Am 03.10. wurde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW Beschwerde aufgrund der immer noch nicht beantworteten Anfrage nach dem IFG eingelegt, der Eingang am 04.10. bestätigt.
Seitdem sind nunmehr wieder knapp 3 Wochen vergangen.
Nach Paragraph 5 Abs. 2 des IFG-NRW soll die Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden.
Seit Antragstellung sind im Übrigen 2 Monate vergangen.
Was soll man hiervon halten?
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