20 Jahre Volksinitiative in NRW: Eine Bereicherung für die direkte Demokratie
Am 1. März 2002 wurde die Volksinitiative in die Verfassung NRWs aufgenommen. Mit diesem direktdemokratischen Verfahren können Bürger seitdem Anliegen auf die politische Agenda des Landtags setzen. 20 Jahre nach der Einführung der Volksinitiative zieht der Demokratie Fachverband Mehr Demokratie eine Zwischenbilanz. „Die Volksinitiative ist definitiv eine demokratische Bereicherung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes! Das zeigt sich allein schon an den zahlreichen Verfahren, die hier stattfinden!“, so Achim Wölfel, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie NRW. „Besser wäre jedoch, wenn die Hürden für das verbindlichere Volksbegehren endlich abgesenkt werden. Denn nur ein Volksbegehren kann auch zu einem Volksentscheid führen. Viele Initiativen greifen nur deshalb auf eine Volksinitiative zurück, weil ein Volksbegehren unter den aktuellen Regelungen nicht möglich ist“, so Wölfel weiter.
Seit der Einführung der Volksinitiative vor 20 Jahren gab es insgesamt 22 Volksinitiativen in NRW. Davon erreichten elf das erforderliche Unterschriftenquorum von 2 Prozent der Einwohner, was etwa 66.000 Unterschriften entspricht und wurden im Landtag eingereicht. Von diesen Volksinitiativen wurden zwei direkt vom Landtag übernommen: Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ reichte 2019 knapp 207.000 Unterschriften beim Landtag ein, die Volksinitiative „Diätenreform“ im Jahr 2005 rund 75.000 Unterschriften. In den letzten fünf Jahren gab es gleich drei Volksinitiativen, die die erforderliche Unterschriftenhürde weit überschritten: Die Volksinitiativen „Aufbruch Fahrrad“, „Straßenbaubeiträge abschaffen“ und „Artenvielfalt“.
Die Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“, die vom Bund der Steuerzahler initiiert wurde, übergab vor drei Jahren fast eine halbe Millionen Unterschriften an den Landtagspräsidenten André Kuper. So viele Unterschriften sammelte keine andere Volksinitiative. Die Volksinitiative wurde zwar formal vom Landtag abgelehnt, die Landesregierung beschloss jedoch als Reaktion darauf zunächst eine Halbierung der Beiträge. Im März dieses Jahres kündigte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung dann überraschend das Ende der Straßenbaubeiträge an.
Eine Volksinitiative ist gegenüber dem Volksbegehren unverbindlicher. Das Anliegen einer erfolgreichen Initiative muss zwar im Landtag behandelt werden, sollte dieser die Initiative ablehnen kommt es aber nicht zum Volksentscheid. Anders als beim Volksbegehren gibt es bei der Volksinitiative dafür keine Themenausschlüsse. Bei Volksbegehren gilt beispielsweise ein sogenanntes Finanztabu, welches alle finanzwirksamen Themen ausschließt. Dementsprechend wäre bei nahezu allen bisherigen Volksinitiativen ein Volksbegehren rechtlich nicht möglich gewesen. Mehr Demokratie setzt sich vor diesem Hintergrund schon lange für die Streichung des Finanztabus ein.
Der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-grünen Landesregierung sieht eine Erleichterung der direkten Demokratie in NRW vor. Dazu soll eine Fachkommission eingesetzt werden, die Vorschläge zur Absenkung der Hürden bei Volksbegehren erarbeitet. „Wir begrüßen sehr, dass eine Fachkommission eingesetzt werden soll und hoffen, dass diese schon bald ihre Arbeit aufnehmen kann. Denn viele Vorschläge sind bereits seit langem bekannt“, kommentiert Wölfel. So seien von zentraler Bedeutung eine Absenkung der Unterschriftenhürde sowie die Abschaffung des Finanztabus, um das Volksbegehren auch in NRW endlich für den Bürger nutzbar zu machen. Diese Maßnahmen empfahl auch die von 2013-2016 tagende Verfassungskommission. Weiterhin empfiehlt Wölfel die digitale Unterschriftensammlung, um die Volksinitiative zu stärken. „Schleswig-Holstein ist diesen Schritt kürzlich gegangen. Volksinitiativen können dort nun auch online gestartet und mitgezeichnet werden. Das stünde einem innovat
iven Land wie NRW auch gut zu Gesicht!“, so Wölfel.
Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Zukunftsvertrag NRW: Gute Grundlage für umfassende Demokratie-Reformen, jetzt kommt es auf Umsetzung an:
2. Pressemitteilung: Später Erfolg für Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge:
3. Pressemitteilung: Mehr Demokratie veröffentlicht Volksbegehrensbericht 2021:
4. Forderungen von Mehr Demokratie zum Finanztabu:
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/volksentscheid/was-wir-wollen/finanzwirksamkeit
Quelle: Mehr Demokratie e.V. NRW
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