19.04.2018Claudia Otte
Aktion ++ Mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern
Gleich zu Beginn der Fahrradsaison 2018 soll so auf die Gefahren des geringen Seitenabstands hingewiesen werden. Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen wenn sich Fahrrad- und Autofahrer die Fahrbahn teilen.
Rechtliche Facts:
> In §5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung wird gesagt:“…beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden eingehalten werden…“
> Im Gesetz selber werden keine Mindest-Abstandsmaße vorgeschrieben. Die aktuelle Rechtsprechung (OLG Hamm) spricht jedoch von 1,5 Meter Seitenabstand.
Im Rahmen der Aktion wurden Aufkleber auf die Streifenwagen der Aachener Polizei und Fahrzeuge der StädteRegion Aachen aufgebracht, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.
Quelle: Polizei NRW Aachen
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Ich fände es toll, wenn Radfahrer überhaupt nicht auf Bürgersteigen führen. Die meisten machen das scheinbar, weil sie sich auf der Straße nicht sicher fühlen. Und damit wären wir wieder oben beim Thema.
Es wäre toll, wenn Radfahrer auf Bürgersteigen (die sie bei nicht ausgewiesenem Radweg nur in ganz besonderen Ausnahmefällen befahren dürfen) genauso Abstand zu Fußgängern hielten. Aber das ist meistens zu viel verlangt. Lieber wird Gas gegeben, am Überweg weitergefahren, der Fußgänger beklingelt und angefaucht. Schade, das Fußgänger so gar keine Rechte mehr im Straßenverkehr haben. Aber das sind ja auch ganz arme Leute, die nicht progressiv mit dem Rad untwerwegs sind. Auf Autofahrer schimpfen können viele Radfahrer, auf Fußgänger Rücksicht nehmen eher nicht. Schade.
Und in Wuppertal hängen vereinzelt immer noch die alten „Lass-mich-vorbei-ich-seh-dich-nicht“-Aufkleber an den Bussen.
Von der gut gemeinten zur gut gemachten Fahrradstadt ist es wohl noch ein weiter Weg 🙂