App bei Flugärger
Die Verbraucherzentrale NRW hat mit Mitteln des NRW-Verbraucherschutzministeriums eine kostenlose App zum Check von Ansprüchen entwickelt. „Die Anwendung für Smartphones hilft Flugreisenden mit wenigen Klicks, Entschädigungsleistungen auf Basis der EU-Fahrgastrechteverordnung zu ermitteln und bei den zuständigen Airlines geltend zu machen“, erklärt Michelle Schüler-Holdstein und zeigt auf, wie die App funktioniert:
- Rechte von Flugkunden: Muss eine Fluggesellschaft für gravierende Versäumnisse geradestehen, ist sie verpflichtet zu zahlen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sichert Kunden zwischen 250 und 600 Euro an Ausgleichszahlung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden und bei Annullierungen von Flügen zu – unabhängig vom Ticketpreis. Dazu gibt’s auch eine Entschädigung für durch die Verzögerungen notwendige, aber von der Fluggesellschaft verweigerte Verpflegung am Flughafen oder Übernachtung im Hotelzimmer.
In Fällen von höherer Gewalt gehen Passagiere jedoch leer aus.
- App-Service: Mit Hilfe der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW sind Passagiere nun in der Lage, ihre Ansprüche auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung bequem und kostenlos zu berechnen und sofort auf dem Postweg oder per E-Mail bei der Airline einzufordern. Die in der App hinterlegten Datenbanken ermöglichen Flugkunden einen Zugriff auf nahezu sämtliche weltweiten Flugverbindungen mit Flugnummern, Start- und Landedaten seit 1. Mai 2019.
- Einfache Navigation: Betroffene Passagiere, die sich nach einem Flugärger die gleichnamige App auf ihr Handy laden, werden bei der Bedienung der Applikation intuitiv an die Hand genommen, um eigenständig anhand ihrer Dateneingabe ihre Ansprüche auf Entschädigung zu prüfen. Die Flugärger-App gleicht die Kundeneingaben mit den im Hintergrund vorhandenen Flugdaten ab, um die Entschädigungsansprüche von Flugreisenden zu berechnen. Bei einem weiteren Klick erzeugt die App ein Anschreiben mit den ermittelten Ansprüchen. Das Schreiben wird, adressiert an die richtige Airline, im eigenen Mailprogramm geöffnet und per Klick versandt. Alternativ kann es ausgedruckt und auf dem Postweg versandt werden.
- Nächster Klick bei Ablehnung: Falls die Airline Ansprüche zurückweist, können sich Betroffene hilfesuchend an eine Schlichtungsstelle wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht kann auch die fortgesetzte Klärung von Ansprüchen in der Flugärger-App organisiert werden.
Die App gibt’s als kostenlosen Download im Internet für IOS und Android unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app. Eine persönliche Beratung rund um Ärger mit den Airlines bietet Beratungsstelle an der Schloßbleiche 20, 0202-693 758 01
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