Auch Osterfeuer fallen unter das Veranstaltungsverbot

Die traditionellen Osterfeuer fallen unter das Veranstaltungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie. Darauf macht das Ordnungsamt der Stadt vorsorglich aufmerksam.Wichtig: Dies betrifft Osterfeuer sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Gelände. Auch über die Feiertage gilt: Zusammenkünfte soll es nur im kleinsten Kreis der Familie geben. Der Gesundheitsschutz hat in diesem Jahr Priorität vor der Tradition. Der kommunale Ordnungsdienst wird in Kooperation mit der Polizeibehörde die Einhaltung des Landeserlasses kontrollieren. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

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