Begrünung am Haus – jetzt noch Förderung vom Land beantragen
Begrünte Garagendächer, Müllhäuschen oder bepflanzte Grünstreifen verbessern das Klima am Haus, nehmen Wasser auf und schaffen mehr Wohnqualität. Bund, Land und Kommunen ermöglichen die Förderung solcher Maßnahmen zu unterschiedlichen Bedingungen. Wer etwa vom Land Nordrhein-Westfalen noch Zuschüsse für eine Dach- oder Fassadenbegrünung nutzen möchte, sollte dafür über seine Kommune so bald wie möglich einen Antrag stellen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was man bei der Planung von Begrünungsmaßnahmen alles im Blick behalten sollte.
- Rechtzeitig Förderung beantragen:
Die Mehrheit der größeren Kommunen in NRW bietet inzwischen Fördermöglichkeiten für Verbraucher:innen an, die ihr Haus, das Grundstück oder Flächen vor der Wohnung begrünen beziehungsweise entsiegeln möchten. Einige Gemeinden vermitteln beispielsweise das Landes-Programm „Klimaresilienz in Kommunen“ für Dach- und Fassadenbegrünungen. Wer davon profitieren möchte, sollte seinen Antrag aber möglichst bald abschicken. Denn die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie bis zum 31. März 2022 umgesetzt worden sind. Vorab sollten Interessierte sich bei der Kommune erkundigen, ob dort überhaupt noch Mittel aus dem Programm vorhanden sind. Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Förderung von Material oder Kosten für Fachunternehmen: Die Bauabnahme des betreffenden Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Alternative Fördermöglichkeiten, auch für andere Begrünungsmaßnahmen am Haus, gibt es ohne zeitliche Beschränkung vom Bund, den Kommunen oder auch über einen zinsgünstigen Kredit der NRW.BANK. - Jetzt planen, im Frühjahr umsetzen:
Den Vorgarten oder das Garagendach begrünt man am besten im Frühjahr oder Herbst, der Pflanzzeit. Das junge Grün hat dann ausreichend Wasser zum Anwachsen zur Verfügung. Jetzt im Winter ist der ideale Zeitpunkt, die Maßnahmen zu planen, die Materialien rechtzeitig zu bestellen oder Fachfirmen zu beauftragen. Mit Ende der Frostperiode kann dann umgesetzt werden. - Reduzierte Abwassergebühren nicht vergessen:
Wer Flächen entsiegelt, schafft Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser. Das honorieren viele Gemeinden mit reduzierten Gebühren für Niederschlagswasser. Wer also eine offene Pflasterung auf dem Autostellplatz oder ein Gründach plant, sollte sich vorab bei der Kommune erkundigen und kann die möglicherweise reduzierten Abwassergebühren in seine Berechnung mit aufnehmen. - Kein Fachunternehmen zu bekommen? Selber machen:
Die Auftragsbücher vieler Fachunternehmen wie Landschaftsgärtner oder auf Begrünung spezialisierte Dachdecker sind voll und die Wartezeiten entsprechend lang. Wer nicht warten möchte oder durch die Förderbedingungen zeitlich gebunden ist, kann auch selber tätig werden. Eine Dachbegrünung auf Garage, Carport oder Gartenhäuschen anzubringen, ist nicht kompliziert und erfordert nur wenige Arbeitsschritte. Auch einen Schottergarten kann man grundsätzlich in Eigenregie entsiegeln und bepflanzen. - Eine Liste mit Fördermöglichkeiten in NRW sowie eine DIY-Anleitung zur Begrünung von kleineren Dachflächen bietet das Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW unter www.mehrgruenamhaus.de .
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