16.08.2018FV. Stadttauben Wuppertal e.V.
Bitte auch für Stadttauben bremsen
Ein wichtiges und interessantes Urteil fällte das Amtsgericht Dortmund am 10. Juli 2018, (Az.:425 C 2383/18).
Weil eine Stadttaube über die Fahrbahn lief, hatte ein Autofahrer kurz nach dem Anfahren wieder gebremst. Der Hintermann fuhr auf. Das Gericht entschied:“Allein weil es sich bei einer Taube um ein Kleintier handelt, kann nicht verlangt werden, dass der Beklagte das Tier hätte überfahren müssen.“ „Die wegen des Abbremsens einhergehende Gefahr von Sachschäden an dem eigenen wie an dem fremden KFZ hat keinen Vorrang vor dem Tierwohl“.
Ein Schadenersatzanspruch bestehe damit nicht.
Weiter mit:
Wenn die Taube dann doch überfahren wurde, kann die Tötung hier dokumentiert werden: http://roadkill.at/
Ich mach das auf meinem Weg zur Arbeit:
https://twitter.com/westrad_de/status/1014165970653515777