21.09.2018Frank Müller
Bodenrichtwerte – nur eine Orientierung
Die Bodenrichtwerte findet man unter www.boris.nrw.de.
Seit einigen Jahren sind die Bodenrichtwerte nahezu grundstücksscharf abgebildet. In Wuppertal gibt es zur Zeit etwa 1234 Stück, die vom Gutachterausschuss jährlich neu beschlossen werden. Nach der Adresseingabe markiert ein „Knödel“ das abgefragte Grundstück innerhalb einer roten Markierung (Richtwertzone). Innerhalb der Markierung steht ein Zahlenwert z. B. „200“.
Die meisten Anwender vermuten nun dies sei der Bodenrichtwert, der für das abgefragte Grundstück zutreffend ist. Leider ist es meist nicht so. Klickt man nun auf den Zahlenwert „200“ erscheint ein neues Fenster. Dies beschreibt das durchschnittliche Vergleichsgrundstück, für das der angezeigte Bodenrichtwert gilt. Stimmen die Merkmale des Bewertungsgrundstücks nicht mit denen des angezeigten Richtwertgrundstücks überein, wird eine Korrektur durch Zu- und Abschläge erforderlich. Viele Hinweise in welcher Höhe diese Zu- oder Abschläge erfolgen finden sich im kostenlos erhältlichen Grundstücksmarktbericht. Dort sind u. a. (auf Seite 25 und 26) einige „Korrekturfaktoren“ abgebildet, zum Beispiel für den Fall, dass das Bewertungsgrundstück nennenswert größer oder kleiner ist, als das Richtwertgrundstück.
Auch die Positionierung des Zahlenwertes „200“ innerhalb der Richtwertzone spielt eine Rolle. Eine Richtwertzone kann unterschiedliche Lagequalitäten beinhalten. Der Richtwert gilt im Wesentlichen für den Punkt, an dem der Zahlenwert in der Karte erscheint. Liegt das Bewertungsgrundstück z. B. näher an einer Bahnstrecke oder an einer Hauptstraße kann ein Abschlag erforderlich werden, wenn es um ein Wohngrundstück geht.
Ein Bodenrichtwert ist – wie der Name schon sagt – ein Richtwert und kein fixer Wert. Insoweit kann es durchaus – insbesondere bei Steuerfestsetzungen – sinnvoll sein, den von der Finanzverwaltung angesetzten Wert zu überprüfen oder von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen.
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