29.10.2012Georg Sander
An Bonbon verschluckt – 10.000 Euro Sachschaden
Der Taxifahrer erlitt während der Fahrt einen Erstickungsanfall, indem er sich an einem Bonbon verschluckte. Unter dem einsetzenden Hustenanfall prallte er mit seinem Pkw zunächst seitlich gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Klein-Lkw. Unmittelbar darauf verlor er das Bewusstsein und das Taxi fuhr nun unkontrolliert durch den Gegenverkehr und prallte nach ca. 60m „Geisterfahrt“ frontal in einen auf dem gegenüberliegenden Parkstreifen geparkten VW Tiguan. Vermutlich durch diesen Aufprall löste sich das Bonbon wieder aus seinem Rachen, so dass der Taxifahrer ohne Hilfsmaßnahmen wieder zu Bewusstsein kam.
Der 87jährige weibliche Fahrgast blieb ebenso wie der Taxifahrer gänzlich unverletzt. Die Polizei führt dies darauf zurück, dass sowohl der 87jährige weibliche Fahrgast als auch der Taxifahrer den Sicherheitsgurt angelegt hatten. Letzteres ist für Taxifahrer, die einen Fahrgast befördern, nichts Selbstverständliches, da sie von der gesetzlichen Gurtanlegepflicht befreit sind, wenn sie Fahrgäste befördern. In diesem Fall hatte der Taxifahrer wohl die richtige Entscheidung getroffen, als er sich trotzdem für das Anlegen des Sicherheitsgurtes entschied. An dem Taxi und den beiden anderen beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro.
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Quelle: Polizei Wuppertal
Foto: Jetti Kuhlemann / pixelio.de
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