Der Jahreswechsel aus Sicht der Polizei
Trotz der Vielzahl der eingegangenen Anrufe verlief der Jahreswechsel 2014/2015 aus polizeilicher Sicht überwiegend friedlich und ohne schwerwiegende Sachverhalte. Insgesamt wurden zwischen dem 31.12.2014, 18.00 Uhr und dem 01.01.2015, 06.00 Uhr 304 Einsätze im Städtedreieck wahrgenommen. Die Einsätze im Stadtgebiet von Wuppertal stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):
16 Körperverletzungen (18)
2 Sachbeschädigungen (14)
7 Eigentumsdelikte (5)
32 Ruhestörungen (28)
5 Streitigkeiten / Randalierer (13)
10 Brände (13)
3 mal grober Unfug durch Abbrennen von Pyrotechnik (4)
Dazu leisteten die Polizisten im Verlauf der Nacht in neun Fällen Hilfe in allen Lebenslagen.
Für 10 alkoholisierte Personen begann das neue Jahr im Polizeigewahrsam. In 6 Fällen (Vorjahr: 3) musste die Entnahme von Blutproben angeordnet werden.
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Quelle: Polizei Wuppertal
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An dieser Stelle ein Dank an die Wuppertaler PolizeibeamtenInnen, die zwar nicht immer alles richtig machen (schwarze Schafe gibt es überall), aber oft genug Ihr eigenes Wohl und die eigene Gesundheit für andere riskieren, zumal die Direktive zum Einsatz auch von ganz oben kommt (siehe Polizei als verlängerter Arm der Stadtführung bei Gegenkundgebungen zur Einweihung Engelsstatue, Räumung Marienstraße).
Ein frohes neues Jahr der Wuppertaler Polizei, mit Mut zur selbstkritischen Fähigkeit und Courage gegenüber der Stadtführung, um dieser auch sachlich argumentativ mal entgegenzutreten, wenn es darum geht demokratisch beschlossene Gesetze nicht auszuhöhlen oder gar zu brechen, sondern diese zu schützen und zu wahren. Dazu gehört eine aufrichtige und entschlossene Polizeipräsidentin B. Rademacher, die dann der momentanen Stadtführung auch mal klar entgegnet: Lieber Herr Oberbürgermeister, ich verstehe Ihre Interessen, aber das können wir als Institution Polizei für Sie nicht tun, da wir Gesetze schützen und diese nicht brechen, auch nicht bei offiziell angemeldeten Kundgebungen, die in jedem öffentlichen Raum gestattet sind und durch unsere verfassungsmäßig verankerten Grundgesetze geschützt sind. Wenn Sie sich als Oberbürgermeister zukünftig wieder über geltendes deutsches Recht zur Wahrung Ihrer Interessen hinweg setzen möchten, dann bitte ohne Einbindung der Wuppertaler Polizei.