12.03.2023Claudia Otte
Deutsche Post AG: Tarifergebnis in vierter Verhandlungsrunde
„Das ist ein gutes Ergebnis, das ohne den Druck und die hohe Streikbereitschaft unserer Mitglieder nicht hätte erreicht werden können“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. „Positiv sind die hohe Einmalzahlung im April, die Erhöhung der monatlichen Inflationsausgleichssonderzahlung um 20 Prozent gegenüber dem letzten Angebot der Arbeitgeber und das Vorziehen der tabellenwirksamen Festbetragserhöhung um acht Monate. Mit diesem Tarifergebnis wird unser wichtigstes Ziel, einen Inflationsausgleich insbesondere für die unteren Einkommensgruppen zu schaffen, nach den aktuellen Prognosen der zu erwartenden Preissteigerungsrate erreicht.“ Zudem sei mit dem Tarifergebnis der Einkommenszuwachs für die Tarifbeschäftigten über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages um 25 Prozent gegenüber dem letzten Arbeitgeberangebot erhöht worden.
ver.di wird nun eine Urabstimmung der ver.di-Mitglieder des Unternehmens über das Tarifergebnis einleiten. Die ver.di-Tarifkommission empfiehlt den ver.di-Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses.
Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. Dezember 2024 hat, folgende Regelungen vor: Die Tarifbeschäftigten sowie die Auszubildenden und dual Studierenden erhalten im April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung von 1.020 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig); von Mai 2023 bis einschließlich März 2024 erhalten sie zudem eine monatliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von 180 Euro (damit wurde diese Zahlung um 20 Prozent im Vergleich zum letzten Arbeitgeberangebot erhöht). Ab April 2024 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von monatlich 340 Euro, das entspricht in den unteren drei Entgeltgruppen einer Erhöhung von 16,1 bis elf Prozent.
Zudem erwerben künftig neu eingestellte Beschäftigte bereits nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, bislang war dies erst nach einem Jahr Beschäftigung der Fall. Die Postzulage für die Beamtinnen und Beamten bei der Post in Höhe von vier Prozent der individuellen Besoldung wird fortgeschrieben.
Quelle: ver.di
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