DGB-Stadtverband Wuppertal: Wegen Corona 50% mehr in Hartz IV

Wegen Corona fallen immer mehr Arbeitslose in Wuppertal aus der Arbeitslosenversicherung. Von April 2020 bis April 2021 sind 2.837 Arbeitsuchende in den Bereich des SGB III gekommen, sie bekommen jetzt „Hartz IV“. Ihre Zahl ist innerhalb von 12 Monaten um 49,5 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 8.563 Menschen langzeitarbeitslos Im April 2020 waren es noch 5.726.

„Viele Betroffene sind aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen arbeitslos geworden. Sie geraten in eine soziale Abwärtsspirale, die unbedingt verhindert werden muss. Für sie ist besserer Schutz notwendig‘‘, so der Vorsitzende des DGB-Wuppertal Guido Grüning. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Sozialschutzpaket II bis zum 31. Dezember die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I) für all diejenigen, deren Anspruch im Jahr 2020 endete, um drei Monate verlängert.

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Diese Regelung ist am 31. Dezember 2020, mitten im zweiten Lockdown, ausgelaufen und nicht verlängert worden, obwohl sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht verändert hatte. Inzwischen fallen immer mehr Menschen aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus und müssen Hartz-IVLeistungen beantragen. Auf Grund der andauernden Einschränkungen schwinden mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Chancen immer weiter, eine neue Arbeit aufzunehmen. Der DGB sieht daher dringenden Handlungsbedarf:

Diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet, müssen jetzt vorrangig durch die Agenturen für Arbeit beraten werden, um weitere berufliche Perspektiven auszuloten.

Der Beratungsanspruch und die Beratung zur individuellen Berufswegplanung, wie sie mit dem   Qualifizierungschancengesetz festgelegt wurden, müssen jetzt konsequent umgesetzt werden.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum einerseits Arbeitgeber nach dem Gießkannenprinzip – selbst wenn sie riesige Gewinne ausschütten – Kurzarbeitergeld erhalten, und zwar inklusive der Erstattung von Sozialabgaben, während für diejenigen, die ihre Existenzgrundlage verloren haben, keine Mittel zur Verfügung stehen.

Daher fordert der DGB, die verlängerte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I), wie sie für 2020 galt, wieder in Kraft zu setzen, und zwar uneingeschränkt so lange, wie die pandemiebedingten Einschränkungen gelten. „Es muss jetzt gehandelt werden. Wir dürfen nicht zulassen, das aus der Corona-Krise eine dauerhafte Krise am Arbeitsmarkt wird‘‘, so Grüning abschließend.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund Stadtverband Wuppertal

 

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