20.03.2021Claudia Otte
Distanzunterricht für die weiterführenden Schulen
Heute, am Samstagnachmittag gegen 17 Uhr lag das Einverständnis der Schul- und Gesundheitsministerien in Wuppertal vor. Wuppertal darf nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die für die weiterführenden Schulen bis Ostern die Abkehr vom Präsenzunterricht vorgibt. Formal tritt die Verfügung am Dienstag in Kraft. Doch der Krisenstab empfiehlt allen Schulen, die das organisatorisch ermöglichen können, bereits für Montag den Wechsel zum Home-Schooling zu vollziehen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 kann in den Schulen eine Notbetreuung angeboten werden. Für die Grund- und Förderschulen bleibt es beim Hybrid zwischen Präsenz- und Distanzunterricht. Auch die Abschlussklassen aller weiterführenden Schulformen können in den Präsenzunterricht wechseln.
Rücknahme einiger Lockerungen
Oberbürgermeister Uwe Schneidewind, Krisenstabsleiter Johannes Slawig und Schul- und Gesundheitsdezernent Stefan Kühn äußerten heute große Zufriedenheit mit dem Abstimmungsergebnis: „Das Land hat sein Einverständnis von einigen Ergänzungen im Gesamtmaßnahmenkonzept der Stadt abhängig gemacht, die im Geleitzug des Distanzunterrichtes folgerichtig sind. Der Krisenstab ist dem gefolgt; daher beinhaltet die Allgemeinverfügung auch die Rücknahme einiger Lockerungen und ergänzende Regelungen zur Kontaktvermeidung. Wir halten das Gesamtpaket angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens für richtig und angemessen und danken dem Land für seine konstruktive Unterstützung. Leider machen auch die Zahlen des heutigen Tages mit einem Inzidenzwertanstieg auf über 158,86 deutlich, wie notwendig dieser Schritt ist.“
Zu den ergänzenden Maßnahmen der Allgemeinverfügung gehören die Schließung aller Sportanlagen und Sportplätze, außerdem das Verbot aller außerschulischen Bildungsangebote von Musikschulen für Kinder jenseits des Grundschulalters.
Die Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung ist am Sonntagabend über die Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht worden. Das Dokument ist hier zum Nachlesen verfügbar:
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