01.09.2018Claudia Otte
Ernennung neuer Handelsrichter
Herr Klaus Schneider-Ott, Herr Dr. Jörg Voßbein und Herrn Dr. Helmut Oliver Kempkes sind für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Handelsrichter ernannt worden. Herr Thomas Meister scheidet turnusgemäß aus diesem Amt aus. Der 66-jährige Wuppertaler Klaus Schneider-Ott, der 53-jährige Wuppertaler Dr. Jörg Voßbein und der 43-jährige Remscheider Dr. Helmut Oliver Kempkes sind am heutigen Tag mit Aushändigung der Ernennungsurkunden durch die Präsidentin des Landgerichts Dr. Annette Lehmberg zum Handelsrichter bestellt worden. Ihre fünfjährige Amtszeit beginnt jeweils am 01.09.2018. Herr Dr. Kempkes ist geschäftsführender Gesellschafter des in Remscheid ansässigen Maschinenbauunternehmens Helmut Kempkes GmbH, das unter der Firma KULI Hebezeuge unter anderem Arbeitsbühnen, Krane und Elektroseilzüge fertigt und vertreibt.
Seine Benennung erfolgt auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid. Herr Schneider-Ott ist persönlich haftender Gesellschafter der in Wuppertal ansässigen FOCUS Team KG, die im Bereich der Unternehmensberatung, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung tätig ist. Herr Dr. Voßbein ist geschäftsführender Gesellschafter der ebenfalls in Wuppertal ansässigen UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG, die im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit tätig ist. Sie beide werden nicht zum ersten Mal in das Handelsrichterverhältnis berufen, sondern hatten das Amt bereits in der Vergangenheit inne. Ihre Wiederernennung folgt ebenfalls dem Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid. Herr Thomas Meister (70 J.) scheidet mit Ablauf des 31.08.2018 nach fünf Amtszeiten und einer insgesamt 22-jährigen Tätigkeit aus dem Amt des Handelsrichters aus. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat ihm aus diesem Anlass für die geleisteten wertvollen Dienste den Dank und die Anerkennung der Justizverwaltung des Landes NordrheinWestfahlen ausgesprochen.
Hintergrundinformationen:
Handelsrichter sind ehrenamtliche Richter, die in den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten eingesetzt werden. Diese besonderen Kammern entscheiden anstelle der Zivilkammern vor allem in Handelssachen, wenn die beteiligten Parteien Kaufleute im Sinne des Gesetzes sind. Die Kammern sind besetzt mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Handelsrichtern, die bei Entscheidungen jeweils das gleiche Stimmgewicht wie der Berufsrichter haben. Handelsrichter müssen Kaufleute sein oder in leitender Funktion (z.B. als Geschäftsführer oder Vorstand) eines kaufmännischen Unternehmens tätig sein. Mit diesem Hintergrund können sie wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis in die gerichtlichen Verfahren einbringen und damit dazu beitragen, sachgerechte und praxisnahe Entscheidungen zu treffen. Das Landgericht Wuppertal verfügt über drei Kammern für Handelssachen, bei denen insgesamt 24 Handelsrichterinnen und Handelsrichter eingesetzt sind.
Quelle: Landgericht Wuppertal
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