Erschossene Katze: Ermittlungen eingestellt
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wuppertal zu dem Ergebnis der Ermittlungen gegen Wuppertaler Polizeibeamte wegen der Tötung einer Katze an Heiligabend 2011
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Ermittlungen wegen der am 24. Dezember 2011 durch eine Polizeibeamtin erfolgten Tötung einer Katze gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht festgestellt werden kann.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass ein Zeuge am 24. Dezember 2011 gegen 22.00 Uhr eine in einen blauen Müllsack gesteckte Katze fand. Der Müllsack war zuvor von einem bislang nicht ermittelten Täter gewaltsam in einen Spalt zwischen einem Pfahl und einer Hauswand gepresst worden. Der Zeuge befreite die offenbar misshandelte Katze und informierte die Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten versuchten wiederholt, einen tierärztlichen Notdienst zu erreichen, was jedoch nicht gelang. Erreicht werden konnte letztendlich die Leiterin des Tierheims Wuppertal, die sich zur Aufnahme der Katze bereit erklärte. Auf dem Weg dorthin verschlechterte sich der ohnehin kritische Zustand des Tieres rapide. So traten wiederholte Krämpfe auf, die Katze war zu Bewegungen nicht mehr fähig und litt nach Einschätzung der Polizeibeamten Todesqualen. Aus diesem Grunde wurde zur Verkürzung der Leiden die Tötung des Tieres beschlossen, was mittels eines Schusses in den Kopf der Katze geschah. Der Kadaver der Katze wurde sodann zu einem Tierkadavercontainer verbracht.
Straftatbestände liegen bei dieser Sachlage nicht vor, da auch das Tierschutzgesetz lediglich die Tötung eines Tieres „ohne vernünftigen Grund“ unter Strafe stellt. Das Beenden von Todesqualen ist jedoch ein derartiger „vernünftiger Grund“.
Die Tötung der Katze führte zu einer regelrechten Flut von Strafanzeigen gegen die eingesetzten Polizeibeamten, was ansonsten selbst bei schwerwiegenden Straftaten selten vorkommt. Anzeigen wurden erstattet sowohl von der Eigentümerin des Tieres, als auch von Tierschutzvereinen sowie einer Vielzahl von Privatpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet. Den Anzeigenerstattern werden ausführliche Bescheide über die Gründe der Verfahrenseinstellung erteilt.
gez. Baumert
Oberstaatsanwalt
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Meine Antwort dazu: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! also Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens.
Ich würde mir wünschen,das bei Kindesmisshandlungen und dergleichen ebenfalls viele Strafanzeigen eingehen.Im vorliegenden Fall haben die Beamten richtig gehandelt,mich regt auf,das man keinen tierärztlichen Notdienst schnell aktivieren konnte und auch das Tierheim erst nach längerer Zeit erreichbar war.
Bei Wildunfällen ist es das gleiche,das verletzte Tier wird entweder von der Polizei erlöst,ein Tierarzt wird sowieso nicht gerufen ,sondern der Jagdausübungsberechtigte und das dauert.DAS sind Sachen die mich aufregen ….